Sind Blitzer-Apps verboten?
Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung darf der Führer eines Fahrzeugs kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dies meint insbesondere Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Bei Geräten, die grundsätzlich anderen Nutzungszwecken dienen aber ebenso zur Anzeige oder Störung verwendet werden können, darf die Anzeige- oder Störfunktion nicht genutzt werden.
Hiervon werden also auch unmissverständlich Smartphones umfasst, auf denen eine Blitzer-App installiert ist.
Allerdings sind Blitzer-Apps nicht per se verboten, denn die Straßenverkehrsordnung verbietet lediglich die Nutzung der App während der Fahrt. Ein kurzer Blick auf die Blitzerlage vor Fahrtantritt bringt also keinerlei Probleme mit sich.
Unzulässigkeit von Satzungen als Grundlage für Anwohnerparkgebühren auch in Konstanz
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, sind Bewohnerparkgebührensatzungen unzulässig, wenn anstatt einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen werden müssen. Dies wird damit begründet, dass die bundesgesetzliche Regelung des § 6a Va StVG die Landesregierungen lediglich dazu berechtigt, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen und die Ermächtigung durch Rechtsverordnung weiter zu übertragen. Auf dieser Emächtigungsgrundlage stütz sich § 1 ParkgebVO des Landes Baden-Württemberg und sieht aber in Satz 2 bei Zuständigkeit der Gemeinden als örtliche oder untere Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zum Satzungserlass vor. Genau dies hatte aber § 6a Va StVG nicht vorgesehen. Gemeinden sind in Bezug auf die Bewohnerparkgebühren, welche eben bundesgesetzliche Regelungen nach dem Straßenverkehrsgesetz sind, an die Vorgaben des Bundesgesetzgebers gebunden. Daher sind entgegen § 1 ParkGebVO die Gemeinden nicht zum Erlass der Gebührenordnungen durch Satzungen berechtigt. Dennoch haben viele Gemeinden von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Das Urteil vom 13. Juni2023 bezieht sich auf die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021. Dennoch kommen auch zahlreiche weitere Großstädte in Baden-Württemberg in Betracht, bei welchen die Gemeinden Gebührenordnungen durch Satzungen erlassen haben, was sich ebenfalls im Nachhinein als unwirksam herausstellen könnte.
Stadt Konstanz
Erst am 02.06.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Konstanz eine neue Regelung für Bewohnerparkausweise getroffen, die Neuregelung trat zum 01.01.2023 in Kraft (Höhere Gebühren für Bewohnerparkausweise ab 2023 - Stadt Konstanz). Auch in Konstanz wurde statt einer vom Bund vorgesehenen Rechtsverordnung die Regelung über die Erhebung von Gebühren für die Bewohnerparkausweise als Satzung entscheiden (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) entschieden (abrufbar unter: III_14 Satzung der Stadt Konstanz über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührensatzung).pdf).
Der Satzungserlass wird neben § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auch auf § 6a Va Straßenverkehrsgesetz (StVG) und den in Frage stehenden § 1 II Parkgebührenerhebungs-Delegationsverordnung gestützt (Verordnung abrufbar unter: Landesrecht BW § 1 ParkgebVO | Landesnorm Baden-Württemberg | - Bewohnerparkausweise | Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli 2021 | gültig ab: 22.07.2021 (landesrecht-bw.de)).
Damit ist die Rechtslage in Konstanz vergleichbar mit der, der Stadt Freiburg im Breisgau.
Satzung für Anwohnerparken in Freiburg unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg vom 14.12.2021 gekippt. Anwohnerparken kostete in Freiburg früher € 30,00 im Jahr. Seit 01.04.2022 werden in Freiburg Gebühren nach einem Stufentarif erhoben. Geht so nicht, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Es führt hierfür drei Gründe an:
1. Eine solche Regelung sei nicht per Satzung möglich. So etwas muss per Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Das könnte weitreichende Folgen haben, weil wohl in mehreren Städten entsprechend Satzungen erlassen wurden.
Anwohnerparken in Konstanz gebührenfrei?
Mit Urteil vom 13.06.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gebührensatzung für Anwohnerparken in Freiburg gekippt.
Einer der Hauptgründe, weshalb die Regelung unwirksam ist, ist der Umstand, dass die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen.
Die Stadt Konstanz gibt als Rechtsgrundlage für Ihre Bewohnerparkausweise und die damit verbundenen Preise (€ 150,00 im Jahr) den § 45 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit der örtlichen Satzung an.
Kiffen oder Autofahren
Cannabis soll in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode zum Teil nicht mehr bestraft werden. Im Rahmen einer gesetzlichen Legalisierung soll der Anbau und die Abgabe von Cannabis bis zu 25 g (später auch bis zu 50 g) straffrei bleiben.
Wer bekifft fährt, dem droht aber nach wie vor der Führerscheinentzug. Bislang gibt es in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte. Wer allerdings mit mehr als einem Nanogramm THC pro Milliliter Serum erwischt wird, dem droht ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Der Führerschein ist dann in der Regel nur über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Für Autofahrer ändert sich mit der Legalisierung vorerst nichts.