Mit Urteil vom 13.06.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gebührensatzung für Anwohnerparken in Freiburg gekippt.

 

Einer der Hauptgründe, weshalb die Regelung unwirksam ist, ist der Umstand, dass die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen.

 

Die Stadt Konstanz gibt als Rechtsgrundlage für Ihre Bewohnerparkausweise und die damit verbundenen Preise (€ 150,00 im Jahr) den § 45 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit der örtlichen Satzung an.

 

 

Wenn für Konstanz das gleiche gilt wie für Freiburg, wäre das Anwohnerparken in Konstanz derzeit so nicht korrekt. Dann müssen die Bewohner hierfür auch nichts bezahlen. Die weitere Frage wird dann sein, dass jemand, der keine Anwohnerkarte hinter die Windschutzscheibe gelegt hat, mit einem Ordnungsgeld belangt werden kann? Das wird möglicherweise noch ein Problem werden.

 

Anwohner die eine Parkberechtigungskarte beantragen, sollten gegebenenfalls vorsorglich Widerspruch einlegen.