Jede Person und erst recht jeder Unternehmer sollte JETZT für sich seine Lebenssituation überdenken und einen Handlungsplan aufstellen: was muss ich tun, um möglichst unbeschadet vor allem wirtschaftlich zu überleben?  Nach dem Notfallplan kommt der Handlungsplan, der über einen langen Zeitraum wahrscheinlich monatlich oder wöchentlich angepasst werden muss. Und weiter wichtig: kühlen Kopf bewahren. Diejenigen die das nicht tun, laufen Gefahr in Panik zu geraten. Die Pandemie und ihre Folgen werden länger dauern, als die meisten annehmen. Das kann man alles nachlesen in der Risikoanalyse „Pandemie“ der Bundesregierung 2012. Diese Analyse Ist das Ausgangspapier, an das sich die Bundesregierung derzeit hält, quasi der Spickzettel für diese Krise. Entworfen wurde das Papier zum Bevölkerungsschutz bei einer weltweiten Pandemie durch Virus "Modi-SARS", erarbeitet und voraus berechnet vom RKI (Robert-Koch-Institut).

Dort ist sehr genau beschrieben, was zur Zeit passiert. Wird so schnell kein Impfstoff gefunden, wird auch die weitere Entwicklung vermutlich wie errechnet ablaufen. Wahrscheinlich gibt es nach der ersten Welle, der erst zum Jahresende abebbt noch eine zweite Welle (nach etwa 400 Tagen) und eine dritte Welle (nach 750 Tagen). Die letzte Welle ist nach drei Jahren durch.

Haftsachen werden trotz Corona weiterverhandelt. Das Landgericht Konstanz tagt seit dem 9. April hinter Plexiglaswänden und mit Mundschutz. Wer das Gericht betritt, muss sich auf Fieber messen lassen. Die Öffentlichkeit (Zuschauer) sind ebenfalls durch eine Plexiglaswand von den Gerichtsbeteiligen getrennt. Zwischen jedem Stuhl muss ein Platz (vielleicht auch bald zwei) frei bleiben.

 

Bislang befand sich hinter jeder Maske hinter der Maske jeweils der richtige Angeklagte. Aber wie macht sich ein Gericht sich ein Bild von einem Angeklagten, der sich in einer gänzlichen Ausnahmesituation befindet?

Wegen der verbotenen Abschalteinrichtungen in dem Motor mit der Bezeichnung EA 189 hat Volkswagen weltweit „federn lassen" müssen und im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen schließlich auch den Betrug zugeben müssen.

 

Nun sieht es aus, dass auch beim Nachfolgemotor EA 288 und damit bei den Nachfolgemodellen ebenso getrickst wurde. Die Folge wäre: Fortgesetzter Betrug durch Volkswagen.

 

Nach Presseberichten erteilen zwischenzeitlich fast alle Rechtsschutzversicherungen bei dieser Typenklasse Deckungsschutz für eine Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz wegen Betrug.

 

Die bisherigen Äußerungen von Volkswagen klingen auch nach typischen Täterverhalten. Das Handelsblatt zitiert einen Konzernsprecher von Volkswagen: „Für eine Abschalteinrichtung fehlen jegliche Anhaltspunkte“. Warum sagt er nicht einfach: „Es gibt keine!“ Nein, es wird herumgedruckst. Damit dürfte jetzt vorbei sein, denn das Landgericht Regensburg hatte ein internes VW-Dokument zu bewerten, aus dem hervorgeht, dass eine gesetzeswidrige Programmierung der Software von Dieselmotoren erfolgt ist. Damit ist Volkswagen künftig verwehrt, sich taktisch einfach „auf blöd“ zu stellen. Wer weiß es nicht besser, ob manipuliert wurde oder nicht als Volkswagen selbst. „Schulterzucken“ reicht nicht mehr. Wir denken, dass jedes Bestreiten in den künftigen Prozessen beim Motortyp EA 288 zugleich einen versuchten Prozessbetrug darstellt.

Obwohl das Vergleichsangebot von Volkswagen (mit Verlängerung bis Ende April ausläuft) objektiv ziemlich lausig ist, wollen eine Reihe VW-Kunden den Vergleich abschließen. Damit werden sie ein zweites Mal über den Tisch gezogen. Wer klagt oder schon geklagt hat, hat in allen Fällen, die von uns betreut wurden, am Ende durchweg ein weitaus besseres Ergebnis erzielt. Zum einen war der Entschädigungsbetrag  jeweils höher, zum anderen waren die Kunden das Problemfahrzeug los.

Die typische Juristenantwort lautet: eindeutig Jein!

Befinde ich mich allein im Auto, muss ich während der Fahrt die Schutzmaske abziehen, weil die sonst eine verbotene Vermummung wäre, die die Identifizierung des Fahrzeuglenkers erschweren könnte. Befindet man sich mindestens zu zweit im Fahrzeug und stammen die Fahrgäste nicht aus dem gleichen Haushalt, sollte aus Sicherheitsgründen auch der Fahrzeuglenker während der Fahrt eine Maske tragen, wenn die Sitzflächen oder Sitzmulden innerhalb des geschlossenen Fahrzeuges im Mittel weniger als 2 Meter voneinander entfernt sind. Bei geöffneten Cabriolets dürften es wegen der Verwirbelung sogar mehr sein. Noch Fragen, Herr Wachtmeister?

 

Achtung: Die Sichtweise könnte je nach Bundesland oder Polizist unterschiedlich sein! 

 

Update auf weather.com - Verlautbarungen durch die Polizei:

Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität. Wenn die Polizei aber Anhaltspunkte dafür habe, dass die Verdeckung des Gesichts bewusst genutzt wird, um Ordnungswidrigkeiten zu begehen, könne sie dennoch ein Bußgeld verhängen. Grundsätzlich dürfen Autofahrer ihr Gesicht nicht so sehr verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

 

Die Polizei in Baden-Württemberg geht einen anderen Weg: "Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind", heißt es dort. Fahrer könnten dann trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden. Sei der maskierte Fahrer nicht erkennbar, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, ihn zu ermitteln.