Verpackungssteuer: Was bedeutet das Urteil Tübingen für Konstanz?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen verfassungsgemäß ist. Zwar greift die Steuer in die Berufsfreiheit der Verkäufer (Art. 12 Abs. 1 GG) ein, dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt. Tübingen darf sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder für örtliche Verbrauchssteuern (Art. 105 Abs. 2a GG) berufen. Die Steuer gilt als "örtlich", da take-away-Gerichte und -Getränke typischerweise im Stadtgebiet konsumiert werden, weil deren Frische und Konsistenz schnell nachlassen.
Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist verhältnismäßig und zumutbar, da die Steuererhebung durch Verkäufer geeignet und notwendig ist, um Müll im Stadtgebiet zu reduzieren. Andere Alternativen, wie eine direkte Steuer bei Verbrauchern, wären weniger praktikabel oder effektiv.
Für die Verpackungssteuer in Konstanz bedeutet das Folgendes:
1. Steuergesetzgebungskompetenz
Das BVerfG hat entschieden, dass sich die Universitätsstadt Tübingen auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder für örtliche Verbrauchssteuern nach Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG stützen kann. Diese Begründung gilt auch für die Verpackungssteuer in Konstanz, da beide Städte im selben rechtlichen Rahmen des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) handeln. Die Konstanzer Verpackungssteuer ist ebenfalls als örtliche Verbrauchssteuer qualifizierbar. Der "örtliche" Charakter ergibt sich aus der Tatsache, dass Speisen und Getränke typischerweise im Stadtgebiet verzehrt werden, wie das BVerfG es im Fall Tübingens festgestellt hat. Auch in Konstanz verfolgt die Steuer das Ziel, Müll im Stadtgebiet zu reduzieren, was die lokale Bezugnahme und die Steuerrechtfertigung stärkt.
Konstanzer Verpackungssteuer könnte unrechtmäßig sein
Konstanzer Unternehmer könnten gegen die neue Steuer "Sturm laufen" und deren Sinn sowie Zulässigkeit gerichtlich überprüfen lassen. Bislang hat noch niemand geklagt zu haben. die Frage ist: Darf man eine Steuer einführen, die von vornherein absehbar sinnlos erscheint? Die Verpackungssteuer vermeidet keinen Müll, was doch die Intention sein sollte. Sie verlangt jetzt für die Verpackung eben Steuern. Und kann man auf die Verpackungssteuer auch noch 19 % Mehrwertsteuer verlangen. das ganze erscheint sehr suspekt.
Weshalb die Konstanzer Bürger und Unternehmer das alles bislang so hinnehmen, erstaunt.
chatGPT scheint schlauer zu sein als der Konstanzer Gemeinderat
Der Konstanzer Gemeinderat hat vergangenes Jahr ab 2025 eine Verpackungssteuer eingeführt. War das schlau? Nein, sagt chatGPT.
Das ist die Antwort, wenn man chatGPT frägt:
Die Einführung einer Verpackungssteuer wird oft als Lösung für Umweltprobleme und die Eindämmung von Müll angepriesen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass diese Maßnahme in vielen Fällen weder effektiv noch gerecht ist. Lassen Sie uns einige der wesentlichen Schwachstellen dieser Steuer beleuchten.
1. Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung
Die Verpackungssteuer setzt am Ende der Kette an – bei den Konsumenten und Herstellern –, ohne die grundlegenden Ursachen der Müllproblematik anzugehen. Das eigentliche Problem liegt häufig in ineffizienten Abfallmanagementsystemen, unzureichender Recycling-Infrastruktur und einem globalen Überkonsum. Eine Steuer allein löst diese Probleme nicht, sondern verschiebt sie lediglich.
2. Belastung für Verbraucher und kleine Unternehmen
Die Verpackungssteuer führt in der Regel zu höheren Preisen für Produkte, da Unternehmen die zusätzlichen Kosten auf die Endverbraucher abwälzen. Das trifft vor allem sozial schwächere Haushalte unverhältnismäßig stark. Gleichzeitig werden kleine und mittelständische Unternehmen belastet, die oft keine Ressourcen haben, um aufwendige Alternativen zu konventionellen Verpackungen zu entwickeln.
3. Unklare ökologische Vorteile
Es wird oft argumentiert, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Verhalten fördern soll. Doch viele „ökologische Alternativen“ wie Papier- oder Bioplastikverpackungen sind in ihrer Herstellung und Entsorgung ebenfalls umweltschädlich. Die Steuer lenkt den Fokus auf den Materialwechsel, statt auf eine echte Reduktion des Verpackungsverbrauchs oder innovative Mehrwegsysteme.
Erste Grundsteuerbescheide werden verschickt – für viele wird es richtig teuer
Das Magazin Focus und die Tageszeitung Welt berichten, dass Berlin als erste Großstadt neue Grundsteuerbescheide verschickt hat. Für viele Eigentümer und Mieter (auf diese wird die Grundsteuer oftmals umgelegt) wird es jetzt richtig teuer. In einzelnen Fällen steigt die jährliche Grundsteuer von bisher € 270,00 auf knapp € 1.000,00. Nicht selten ist die Anhebung der Steuer doppelt bis dreimal so hoch wie bisher. Aber auch wenn es weniger sind, führt die Anhebung der Grundsteuerbescheide über mehrere Jahre hinweg zu einer schleichenden Enteignung. Der Staat kassiert ab, obwohl er den Eigentümern und Grundstücksnutzern keine Vorteile bringt. Es wird schlicht abkassiert.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt keine Einkommensteuer an
Wer eine Immobilie oder einen Anteil daran erbt, erbt zugleich eine eventuell laufende Spekulationsfrist. Kauft ein Erbe die Anteile der Miterben auf um das Objekt dann in Gänze zu verkaufen, ist das kein Erwerb, der eine aktuell geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren auslöst.
Die Spekulationsfrist wird zusammen mit der Immobilie (mit)vererbt. Damit beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Erbe oder dem Erwerb der übrigen Erbanteile, sondern mit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser. Wurde beispielsweise eine Immobilie vom Erblasser 2014 durch diesen erworben, muss ab 2024 keine Spekulationssteuer von den Erben gezahlt werden. Insoweit hat sich hier die Rechtsprechung geändert.