Das neue Sonderprogramm kann seit dem 15. April 2020 als Schnellkredit beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern. Die Kredithöhe beträgt drei Monatsumsätze aus dem Jahr 2019, maximal jedoch pro Betrieb 500.000 € (bei 11-49 Mitarbeitern) und 800.000 € (ab 50 Mitarbeitern). Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Die ersten zwei Jahre sind nach Wunsch tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt 3 % p. a. Lange Bonitätsprüfungen entfallen, das Unternehmen muss lediglich zum 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sein und einen Gewinn verzeichnet haben.
Schnellkredit bei 100 % Haftungsfreistellung durch den Staat – neues Programm läuft seit 15. April 2020
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