Obwohl das Vergleichsangebot von Volkswagen (mit Verlängerung bis Ende April ausläuft) objektiv ziemlich lausig ist, wollen eine Reihe VW-Kunden den Vergleich abschließen. Damit werden sie ein zweites Mal über den Tisch gezogen. Wer klagt oder schon geklagt hat, hat in allen Fällen, die von uns betreut wurden, am Ende durchweg ein weitaus besseres Ergebnis erzielt. Zum einen war der Entschädigungsbetrag jeweils höher, zum anderen waren die Kunden das Problemfahrzeug los.
Diejenigen, die keinen Vergleich abschließen, können noch bis Ende September 2020 Klage einreichen. Danach könnten Ansprüche verjähren. Für die „offenen“ VW-Fälle kommt noch hinzu: In den nächsten zwei bis drei Monaten äußert sich der Bundesgerichtshof zu der Frage der sittenwidrigen Schädigung von VW-Kunden. Wenn der BGH das bestätigt, was viele Oberlandesgerichte schon entschieden haben, dann bleibt es für Volkswagen nicht nur bei einem Almosen. Für alle die mit ihrer Klage bis jetzt gewartet haben, gilt: jetzt erst recht (und dann mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Rücken).
Warum stimmen viele dem Vergleich überhaupt zu? Weil diese Kunden denken: "Lieber etwas, als gar nichts". Leider haben diese Kunden vorher nicht geprüft, welcher Anspruch ihnen tatsächlich zustehen würde. Sonst würden sie umdenken. Wollen sie wirklich "lieber etwas, antatt viel mehr?" Guter Rat ist nicht teuer, gar kein Rat schon.