Das ändert sich 2022 bei den Steuern
Homeoffice-Pauschale wird verlängert
Die Homeoffice-Pauschale von € 5,00 pro Tag (max. € 600.00 im Jahr) wird bis Ende 2022 verlängert. Damit kann jeder die Tage, die er nicht im Büro gearbeitet hat pauschal von der Steuer absetzen. Wer dagegen ins Büro fährt, kann pro Kilometer weiterhin eine Entfernungspauschale von 30 Cent (ab dem 21. Kilometer 35 Cent) geltend gemacht werden. Von 2024 bis 2026 erhöht sich die Pauschale auf 38 Cent.
Corona-Bonus bis zu einer Höhe von € 1.500 noch bis März steuerfrei
Wie kann man gegenüber überteuerter Mineralölsteuer/Energiesteuer vorgehen?
Dem einfachen Bürger bleibt hier als „Jedermann“ fast nur die Verfassungsbeschwerde.
Die Energiesteuer als Wuchersteuer ?
Aktuell lässt sich auf den Tankstellen beobachten, dass die Preise für Benzin und Diesel drastisch gestiegen sind. Grund hierfür, ist die steigende Energiesteuer. Diese wird im Regelfall beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.[1] Doch wie setzt sich diese Steuer zusammen? Wie wird sie berechnet? Und vor allem, warum steigt sie gerade jetzt so drastisch?
Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine harmonisierte Verbrauchssteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Energiesteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Die Höhe der Steuer ist je nach Energieerzeugnis unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt. [2]
Im Gegensatz zu den meisten anderen Steuern erhebt der Staat die Energiesteuer für Erdgas und Co nicht prozentual, sondern mit einem festen Anteil. Diese festen Anteile sollten Preissteigerungen abmildern [3] und den Verbraucher schützen. Tendenziell wird Energie und damit auch das Benzin immer teurer. Speziell bei Brennstoffen für Fahrzeuge gibt es erhebliche Preisschwankungen. Eine prozentuale Besteuerung würde diese Schwankungen zusätzlich intensivieren. Um zu verstehen, wie es nun sein kann, dass die aktuellen Preise für die Kraftfahrtstoffe immer weiter steigen und wie der Gesetzgeber darauf Einfluss nehmen kann, muss man sich zunächst klarmachen, wie die Steuerschuld (also das, was zu zahlen ist) entsteht.
Aktienbesteuerung teilweise verfassungswidrig
Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust nur sehr eingeschränkt verrechnen: und zwar mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen, nicht aber mit sonstigen Gewinnen aus Kapitaleinkünften. Das hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig, weil damit beispielsweise die Verrechnung mit sonstigen Kapitaleinkünften wie Aktienfonds nicht möglich ist. Ein sachlicher Grund ist hierfür nicht ersichtlich sagen die Richter am Bundesfinanzhof und haben deshalb die Klage eines Ehepaares aus Schleswig-Holstein dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Die Sache riecht irgendwie danach, dass die Einschränkung zwischen Aktien und Aktienfonds nicht korrekt ist.
Steuererleichterungen während der Corona-Pandemie
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 18.03.2021 nochmals eine Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen ermöglicht.
Steuerpflichtige, die durch die Pandemie unmittelbar nicht unerheblich negativ betroffen sind, können bis zum 30.06.2021 unter Darlegung der Verhältnisse einen Stundungsantrag der bis zu diesem Termin fälligen Steuern stellen. Eine Stundung wird dann bis längstens 30.09.2021 gewährt und hiervon nicht betroffen ist die für Dritte abzuführende Steuer wie beispielsweise Lohnsteuer. Über den 30.09.2021 hinaus kann dann bis Jahresende eine Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden. An die Überprüfung der Voraussetzungen sei nach dem Bundesministerium keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann verzichtet werden. In einem vereinfachten Verfahren sollen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden.