Online-Poker-Gewinne steuerpflichtig?
Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Steuerpflichtige Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof anhängig ist.
Das Ausgangsgericht hatte ausgeführt: Bei der vom Steuerpflichtigen gespielten Variante Texas Hold´em handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Der Poker-Spieler hat insbesondere auch mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Denn er hat über eine gewisse Dauer hinweg Poker-Gewinne erzielt und die Online-Poker-Spiele mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortgeführt.
Rechtzeitig gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen
Die Finanzämter versenden derzeit die in die Zukunft gerichteten Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die kommen für den Adressaten recht harmlos daher, habe es aber möglicherweise „in sich“. Auf diesen Bescheiden baut ab 2025 die künftige Grundsteuer auf.
Die Bescheide sind für den Adressaten völlig intransparent, nicht nachvollziehbar und werden vor allem auch nicht in der Wirkungsweise erklärt. Diese können später als „Grundbescheid“, auf denen dann die Grundsteuerhöhe bekannt gegeben wird, nachher nicht mehr angegriffen werden.
Selbst fünf Bundesländer haben bedenken, dass den Bescheiden und der Vorgehensweise die Transparenz fehlt: Es sind Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese wollen für Transparenz sorgen, die anderen Bundesländer wollen die Erhöhung über die Hintertür für die Bürger so durchdrücken. Die einzige richtige Antwort kann nur sein: Unverzüglich Einspruch einlegen.
Das neue Grundsteuergesetz ist wohl verfassungswidrig
Das sagt jedenfalls der renommierte Steuerexperte Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler haben das Gutachten ursprünglich in Auftrag gegeben und jetzt in der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Gesetz ist an mehreren Stellen unausgewogen und ungerecht. Das sagt nicht irgendjemand, sondern der renommierte Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Schon der Vater Paul Kirchhof (zwischenzeitlich im Ruhestand) ist ein anerkannter Verfassungs- und Steuerrechtler. Der Vater hatte an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und war Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Der Sohn, Gregor Kirchhof, ist zudem Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht.
Experten mahnen: Geplante Immobilienübertragungen möglichst noch vor Weihnachten vornehmen
Es geht das Schreckgespenst herum, dass zum Jahreswechsel die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Wohngebäude um 20 bis 30 Prozent steigen wird.
Im Jahre des Steuergesetzes 2020, das bis Jahresende verabschiedet werden soll, sind neue Berechnungsansätze für die Wertermittlung enthalten.
In solchen Fällen sind die Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge unter Ehegatten, gegenüber Kindern und gegenüber Enkelkindern schnell überschritten. Die Steuer, die dann über die Freibeträge hinaus zu entrichten ist, könnte in einigen Fällen dazu führen, dass das Objekt ganz verkauft werden muss. Übertragungen, die noch dieses Jahr erfolgen, werden von dem neuen Gesetz, soweit es kommt, nicht erfasst.
Das Schreckgespenst ist erst einmal ein Gespenst. Die Gesetzessituation ist noch nicht klar und nur um Steuern zu sparen sich schon vorzeitig von einer Immobilie zu trennen, kann gefährlich sein, wenn der Empfangene sich später nicht so verhält wie gedacht.
Klagen am Bundesfinanzhof wegen falscher Steuerbescheide fast zur Hälfte erfolgreich!
Die Erfolgsquote ist geradezu sensationell. Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH) Hans-Josef Thesling macht am 15.03.2022 öffentlich, dass im vergangenen Jahr Klagen gegen deutsche Finanzämter zu 49% erfolgreich waren.
Eigentlich müsste die Erfolgsquote in den höheren Instanzen als solches abnehmen. Tatsache scheint aber gerade in Steuerangelegenheiten, dass die ergangenen Steuerbescheide und die Urteile der Untergerichte oftmals so fehlerhaft sind, dass sie vom Obergericht korrigiert werden müssen. Wenn man dann bedenkt, dass viele gegen ergangene Steuerbescheide gar nichts unternehmen, dürfte die tatsächliche Fehlerquote bei den Finanzämtern noch höher liegen.
Man kann dies nur zum Anlass nehmen, jeden Steuerbescheid, den man erhält, nicht ungesehen abzuheften, sondern auf inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und erst dann zu entscheiden, ob man den Bescheid akzeptiert.