Es ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen 2025 die Grundsteuer sowohl Verein genutzte als auch für fremd genutzte Grundstücke zum Teil massiv erhöhen. Viele Kommunen sind klamm und brauchen Geld.

 

Selbst wenn die Einspruchsfrist schon durch ist, kann sich ein nachträglicher Anspruch lohnen. Im Zweifel kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

 

Viele Bürger verstehen nicht, was die Bescheide ausdrücken hinsichtlich Grundsteuerwert, Bodenrichtwert oder Steuermeßbetrag. Wie wirkt sich das später aus? Warum ergehen die Bescheide nacheinander? Sind sie verständlich?

 

Zudem könnte sein, dass das neue Gesetz verfassungswidrig ist und später nur denen zugute kommt, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben.

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Steuerpflichtige Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof anhängig ist.

 

Das Ausgangsgericht hatte ausgeführt: Bei der vom Steuerpflichtigen gespielten Variante Texas Hold´em handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Der Poker-Spieler hat insbesondere auch mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Denn er hat über eine gewisse Dauer hinweg Poker-Gewinne erzielt und die Online-Poker-Spiele mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortgeführt.

 

Die Finanzämter versenden derzeit die in die Zukunft gerichteten Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die kommen für den Adressaten recht harmlos daher, habe es aber möglicherweise „in sich“. Auf diesen Bescheiden baut ab 2025 die künftige Grundsteuer auf.

 

Die Bescheide sind für den Adressaten völlig intransparent, nicht nachvollziehbar und werden vor allem auch nicht in der Wirkungsweise erklärt. Diese können später als „Grundbescheid“, auf denen dann die Grundsteuerhöhe bekannt gegeben wird, nachher nicht mehr angegriffen werden.

 

Selbst fünf Bundesländer haben bedenken, dass den Bescheiden und der Vorgehensweise die Transparenz fehlt: Es sind Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese wollen für Transparenz sorgen, die anderen Bundesländer wollen die Erhöhung über die Hintertür für die Bürger so durchdrücken. Die einzige richtige Antwort kann nur sein: Unverzüglich Einspruch einlegen.

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, stellen Anschaffungskosten für ein regelmäßig nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Entschädigungszahlung einzuordnen sind und damit auch nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.

Werden Freibeträge überschritten, wird Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer fällig.

 

Freibeträge können grds. alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Darunter erfolgt eine jährliche „Abschmelzung“.

 

Aus der Summe der übertragenen Werte wird die Erbschaftssteuer errechnet, die ggf. auch noch auf Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückschaut.