Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter: Domain-Namen
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, stellen Anschaffungskosten für ein regelmäßig nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Entschädigungszahlung einzuordnen sind und damit auch nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.
Endgültiger Ausfall der Rückzahlung eines Privatdarlehen kann steuermindernd geltend gemacht werden
Wer ein Privatdarlehen gewährt, das aber nicht zurückgezahlt wird, kann den entstandenen Verlust steuerlich geltend machen. In Abkehr von seiner vorigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil 2017 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Seither kann der Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuermindernd verrechnet werden.
Erste Klagen gegen Grundsteuer Neuberechnung beim zuständigen Finanzgericht eingereicht
Auch wenn sich die meisten Finanzämter Zeit lassen oder Überlastung beklagen, sind zwischenzeitlich schon einige Grundsteuerwertbescheide und/oder Grundsteuermessbescheide ergangen, gegen die dann die betroffenen Eigentümer Einspruch eingelegt haben. Wenn diese (negativ) beschieden sind, kann geklagt werden. Erste Klagen sind bei den Finanzgerichten schon anhängig. Wir raten in Ihrem Fall das gleiche zu tun. Wir raten auch, gegen jeden Grundsteuerwertbescheid und jeden Grundsteuermessbescheid Einspruch einzulegen, selbst dann, wenn die Rechtsmittelfrist hierfür schon abgelaufen wäre. In dem Fall kann man sich einen besonderen Rechtsbehelf zu Nutze machen.
Hinterlegte Sicherheiten, wie Kautionen, stellen keine zu versteuernde Einnahme des Empfängers dar
Eigentlich eine klare Sache, doch das Finanzamt war der Auffassung, dass der Vermieter die Kautionsüberweisung auf sein Mietkonto als Einkommen durch Mieteinnahme zu deklarieren habe, weil er sie später bei Auszug des Mieters nicht vollständig zurückbezahlt habe. Das Finanzgericht Münster hat das zuständige Finanzamt nun gerügt. Eine Kaution ist als hinterlegter Geldbetrag immer nur eine Sicherheit, daher nicht als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln, solange die Sicherheit nicht „verwertet“ wird. Es kommt nicht darauf an, ob die Zahlung auf einem Sonderkonto einbezahlt wurde oder gleichzeitig mit der Mietzahlung auf das Vermieterkonto überwiesen wurde. Um hier Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Vermieter die Kautionszahlungen auf ein separates Kautionskonto übertragen oder sich von vorneherein dorthin überweisen lassen.
Unbedingt gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermeßbescheid Einspruch einlegen
Es ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen 2025 die Grundsteuer sowohl Verein genutzte als auch für fremd genutzte Grundstücke zum Teil massiv erhöhen. Viele Kommunen sind klamm und brauchen Geld.
Selbst wenn die Einspruchsfrist schon durch ist, kann sich ein nachträglicher Anspruch lohnen. Im Zweifel kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Viele Bürger verstehen nicht, was die Bescheide ausdrücken hinsichtlich Grundsteuerwert, Bodenrichtwert oder Steuermeßbetrag. Wie wirkt sich das später aus? Warum ergehen die Bescheide nacheinander? Sind sie verständlich?
Zudem könnte sein, dass das neue Gesetz verfassungswidrig ist und später nur denen zugute kommt, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben.