Kurz nach dem Doppelmord in Aschaffenburg weist die Presse vieles über den Täter Enam Ullah zu berichten, der erst 2022 von Afghanistan über Rumänien nach Deutschland eingereist ist und nie hätte in Deutschland sein dürfen. Nicht nur die Presse weiß viel, sondern die Behörden selbst. Kaum klickten die Handschellen, war das Täterprofil bekannt. Die Behörden hatten offensichtlich schon im Vorfeld alles schnell zusammengetragen, nur gab es keine Hauptverantwortlichkeit bei den Behörden. Viele Sesselpupser führten eine Akte über ihn, so richtig verantwortlich fühlte sich offensichtlich keiner. Das sind die mittelbaren Fahrlässigkeitstäter hinter dem Täter. Selbst Abschiebefristen wurden - weil zeitlich wohl zu stressig – nicht umgesetzt.

Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.

 

Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.

Der Staat schützt seine Einwohner nicht! Der aktuelle Kindermord und die Ermordung eines Helfers in Aschaffenburg zeigt einmal mehr, wie untätig der deutsche Staat bleibt, bis etwas passiert. Der Täter, ein Messer-Afghane, ist 2022 in Deutschland, war schon wiederholt gewalttätig geworden. Er hatte bereits eine Ukrainerin angegriffen und die am Hals verletzt. Er war trotzdem auf freim Fuß. Er war zudem „vollziehbar“ ausreisepflichtig. "Nachvollziehbar" ist das Ganze nicht. Hätte der Täter sich in Abschiebehaft befunden, wären die Taten nicht passiert. Wenigstens die sofortige Anordnung der Abschiebehaft wäre Staatspflicht, wenn einer kein Bleiberecht hier hat und schon gewalttätig aufgefallen war. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Alzenau hat versagt. Wieder wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutze der Bevölkerung nicht wahrgenommen, offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Der Staat entschuldigt sich damit, dass der Gewalttäter psychisch krank sein könnte. Gerade dann – erst recht in einer solchen Situation müssen solche Personen vorsorglich in Gewahrsam kommen. Die Eltern des kleinen Jungen und die Familie des mutigen Helfers sollten Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen.

 

Der Journalist Peter Tiede äußert sich auf Bild zu dem Blutbad

https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-zur-bluttat-von-aschaffenburg-das-ist-das-ergebnis-heimatfremder-politik-67912c470264df5a3f230477

Die Tageszeitung Die Welt skizziert die Vorgeschichte des Täters. Danach sind es seit 2006 (also nicht einmal zehn Jahre) mindestens 105 Auffälligkeiten, darunter bspw. ein Akteneintrag vom 16.04.2013:

 

Verfahren gegen Al Abdulmohsen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. In dem Zusammenhang hat der Täter auf den Anschlag in Boston vom 15.4.2013 hingewiesen. Dafür gab's am Ende von Seiten des Amtsgericht Rostock 90 Tagessätze zu je 10 Euro. Damit galt al Abdulmohsen als nicht einmal vorbestraft. Das war's. An eine Abschiebung wurde offensichtlich nicht gedacht, im Gegenteil: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bemängelte am 13.06.2013 vielmehr, dass der Täter bislang keinen wirksamen Asylantrag gestellt habe. Die Einreise nach Deutschland erfolgt bereits am 3.3.2006 (!) Wie geht das? Deutschland eben!

Früher ist halt weniger passiert. Früher gab es auch weniger Flüchtlinge. Die meisten Roheitsdelikte in Deutschland werden mittlerweile verhältnismäßig oft von Migranten begangen. All das weiß man. Man wird noch angegangen, wenn man das benennt.

 

Auch sonst nehmen seit Jahren in Deutschland Straftaten zu, nahezu in jedem Bereich. Die Statistiken zeigen es auf traurige Weise an. Nur zu Coronazeiten stagnierten einige Straftaten oder nahmen sogar ab. Einbrüche sind halt schwieriger durchzuführen, wenn die Bewohner zu Hause sind 

Danach haben Straftäter die Stagnation schnell überholt. Woher kommt das?

 

Das liegt einmal an der deutschen Verständnispolitik „für fast alles“. Die Justiz geht mit Straftätern viel zu lasch um. Die Polizei macht eine gute Arbeit, die Gerichte lassen fast alle laufen. Anstatt einer Freiheitsstrafe werden oftmals nur Verwarnungen mit erhobenem Zeigefinger, mehr nicht. Besonders gegenüber Jugendlichen, insbesondere wenn sie Migrationsvordergrund haben.

 

Typisch deutsch: wir haben für alles eine Statistik, wissen was läuft, tun aber nichts, lenken unguten Trends nicht entgegen. Bestes Beispiel Berlin und Silvester, mittlerweile Standard: