Der Afghane Enam Ullah hat in Aschaffenburg nicht nur ein zweijähriges Kind erstochen, er hat auch andere Kinder (mindestens ein Mädchen) verletzt, wurde dabei wohl von einer Erzieherin gestört, hat dann die verletzt, hat einen 72-jährigen Mann verletzt und einen anderen Helfer (41 Jahre alt) mit seinem Küchenmesser getötet. Der Schöntalpark mit Spielplatz in Aschaffenburg gilt als „gefährlicher Ort“. Warum hat die Polizei dort nur „vermehrt Straftaten und Drogendelikte registriert“, diese aber nicht unterbunden? Wir wissen immer um Problemzonen, erfassen alles, tun aber nicht so recht etwas dagegen. Gleiches beim Täter selbst. Es war nicht das erst Mal, dass er (mit einem Messer) gewalttätig wurde. Der Afghane wurde nie aus dem Verkehr gezogen. Er hätte schon längst abgeschoben werden sollen. Ist nicht passiert. Es ist davon auszugehen, dass wir Steuerzahler dem Mann auch die Tatwaffe bezahlt haben, weil alle Leistungen, die er seit 2022 bezogen hat, vom deutschen Staat finanziert worden sind.

 

Die Unterlassung der Behörden löst vermutlich Schadensersatzansprüche für alle Geschädigten gegen den Staat aus, wegen fahrlässigen Unterlassens mit vorhersehbaren Folgen. Nichtstun der Berhörden tötet.

 

Wir haben bei der Staatanwaltschaft Aschaffenburg Anzeige gegen die Verantwortlichen der Ausländerbehörde von Alzenau erstattet. Der Täter Enam Ullah (O.) war dort bei der Ausländerbehörde gemeldet und auch bekannt, siehe https://www.focus.de/panorama/welt/asyl-hotel-mitten-im-ort-im-heimatort-des-aschaffenburg-verdaechtigen-ist-der-kein-unbekannter-mehr_id_260658868.html. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung wurden nicht ergriffen, offensichtlich nicht einmal angedacht.

 

Die BILD berichtet am 18.01.2025:

 

„.HSV-Hooligans mit blauen Sturmhauben maskiertet schlagen friedliche Köln-Fans zusammen - Auch Frauen verprügelt.“

 

Hoffentlich berechnet die Polizei diesen Sondereinsatz an den Verein HSV. Das Bundesverfassungsgericht hat dies erst vor wenigen Tagen erlaubt, die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen an die Vereine weiterzureichen.

 

Man kann nur hoffen, dass die (Nach)Ermittlungen nicht wieder zu lasch sind, die verdächtigen Hooligans nicht nur in Haft kommen, sondern auch in Haft bleiben - und vor allem auch voll finanziell zur Rechenschaft gezogen werden, sowohl für die Mehrkosten des Polizeieinsatzes als auch für die Schäden der Opfer wegen Körperverletzung und sonstiger Sachschäden. Was da geschehen ist, ist schwerer Landfriedensbruch. Der HSV täte gut daran, allen Hooligans, die hier mitgemischt haben, zusätzlich ein lebenslanges Stadionverbot zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen für all das sind da. Man muss sie nur umsetzen.

 

Den Opfern ist anzuraten, gegen den Verein HSV als auch gegen sämtliche Verantwortliche, die sich an diesem Überfall beteiligt haben, gerichtlich vorzugehen und Schadensersatz zu verlangen. Zusätzlich kann gegen jeden der Täter ein gerichtliches Abstandsgebot beim Amtsgericht Köln eingefordert werden mit entsprechender Kostenlast gegen die einzelnen Hooligans. Nur wenn der Kostenträger der Polizei und die Opfer gegen die Schwachmaten konsequent vorgehen, ändert sich auch etwas für die Zukunft.

In der Europäischen Union (EU) haben Sie durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich weitreichende Rechte, um zu kontrollieren, wie Unternehmen wie Apple Ihre Daten nutzen, speichern und weitergeben. Ob Sie jedoch vollständig verhindern können, dass Apple Ihre Daten verarbeitet, hängt von den Umständen ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:

In einem aktuellen Artikel zeichnet die Tageszeitung Welt die Folgen für die Opfer des Anschlages von Magdeburg auf.

 

Da die Tat nicht als Terrorangriff eingestuft sei, haben Angehörige keinen Anspruch auf Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten. Danach bekommen Angehörige, ihren Ehegatten, ein Elternteil oder ein Kind verloren haben 30.000 €, Geschwister eine Pauschale von 15.000 €. In dem Zusammenhang gibt es noch weitere Hilfen. Das sind aber auch Leistungen, die bei einem unvorhersehbaren Terroranschlag das Leid der Hinterbliebenen abfedern sollen. Wenn aber der Anschlag vorhersehbar war, wenn der Veranstalter mit Schuld trägt, dass es soweit kommen konnte, wenn dieser die Gefahrenlage erst so heraufbeschworen hat, wie sie sich gezeigt hat, dann geht es nicht um staatliche Milde, sondern um staatliche Haftung. Und das könnte hier der Fall sein.

Die Opfer der Mord-Attacke von Magdeburg sollten nicht nur gegen die Verantwortlichen des Staates wegen gravierender Versäumnisse Schadensersatzansprüche erheben, sondern auch gegen den Täter selbst. Hier gilt zunächst das sogenannte „Windhund-Prinzip“: wer zuerst fragt, hat Anspruch auf dessen Vermögen. Deshalb sollten die Opfer so schnell als möglich bei Gericht einen Vermögensarrest gegen Taleb Al-Abdulmohnsen beantragen. Auch als ‚vermeintlicher‘ oder falscher Arzt hatte er wohl in den letzten Jahren ganz gut verdient und dürfte Vermögen besitzen.