Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten hätten vermieden werden können.

Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt was zu und Sie überleben! Unfälle (im Ausland) oder plötzliche Krankheiten können einen schnell für eine gewisse Zeit “außer Gefecht” setzen. Für solche Notsituationen ist in den meisten Fällen nichts geregelt. Die Folge ist dann oft, dass zum ursprünglichen Unglücksfall noch eine Reihe vermeidbarer Schwierigkeiten dazukommen. Dabei kann man voraussehbare Risiken durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht minimieren.

Immer mehr ältere Menschen können sich vorstellen, auch nach dem Berufsausstieg als Voll- oder zumindest als Teilzeitkraft weiterzuarbeiten. Sei es, weil die Rente finanziell nicht ausreicht oder um Tristheit oder gar Langeweile im Alter vorzubeugen.

 

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt jährlich an. Wer aber mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, kann mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Der Abzug beträgt dabei 0,3 Prozent monatlich. Durch unterschiedliche weitere Parameter ist der Unterschied der regulären Rente zur vorzeitigen Rente allerdings prozentual durchaus höher.

Wer aber mindestens 45 Beitragsjahre erreicht, darf sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen.

 

Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, wobei gewisse Freibeträge gelten. Der Rentenfreibetrag wird auf Grundlage des Jahres berechnet, in welchem die Rente erstmalig für das ganze Jahr bezogen wird. Die Höhe des, den Freibetrag festsetzenden, Prozentsatzes bestimmt sich hingegen nach dem Jahr des Renteneintritts. Zudem steht allen Arbeitnehmern der so genannte Grundfreibetrag zu. Dieser wird zum Rentenfreibetrag addiert.

 

Ergänzend dazu können Rentner seit 2023 beliebig viel Geld hinzuverdienen. Jeder zusätzliche Verdienst muss jedoch versteuert werden. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze müssen außerdem alle Sozialabgaben abgeführt werden.

Wem können Sie im Notfall vertrauen? In der Regel dem Lebenspartner. Was aber, wenn der nicht zur Verfügung steht oder die Kinder entweder weit weg wohnen oder aus sonstigen Gründen nicht in Frage kommen?

Der Träger einer Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, über jeden Bewohner/Bewohnerin eine Pflegedokumentation zu führen. Bei Angehörigen/Freunden ist am besten durch Erteilung einer Vollmacht sicherzustellen, wem ein Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation zustehen soll.

Das Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation entspricht dem Recht auf Einsicht in die Krankenakte.

 

Eine Besonderheit besteht aber darin, dass die zu pflegende Person oftmals selbst gar nicht mehr in der Lage ist, eine Einsichtnahme sinnvoll vorzunehmen. Umso wichtiger ist es deswegen, dass hier eine Vollmacht schon zu Lebzeiten an bestimmte Personen erteilt wurde.