Eine Schenkung ist sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten ein schöner Moment. Rechtlich gesehen, zeichnet sich die Schenkung gegenüber anderen Vertragstypen insbesondere dadurch aus, dass der Beschenkte grundsätzlich nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Doch das ist nicht ganz korrekt. Schenkungen erfolgen zwar nicht in der Erwartung einer Gegenleistung, wohl aber regelmäßig in der erkennbaren Erwartung, der Beschenkte werde sich freuen, nachträglich dankbar sein oder sich zumindest nicht als „unwürdig“ erweisen.[1] Dieser Erwartungshaltung des Schenkers hat der Gesetzgeber in § 530 BGB Rechnung getragen. Nach diesem kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers wegen groben Undanks schuldig macht, vgl. § 530 I BGB.

Wer ein Elektrofahrzeug oder ein Elektrohandy (also alle Handys neuerer Bauart) benutzt, dessen Daten werden permanent erfasst und gespeichert, insbesondere wer wann wo war. Gegen Apple läuft nun eine Sammelklage, weil der Verdacht besteht, dass Apple zusätzlich noch ihre Verhaltensweisen und Gespräche mitschreibt, ohne dass sie davon etwas merken. Der gläserne Bürger ist längst überholt. Von den meisten gibt es ein dann 365 Tage-Protokoll, ergänzt durch das, was man zusätzlich im Computer eintippt und von Google, Outlook, TikTok oder sonst wem erfasst wird. Bei Facebook, Instagram usw. liest auch der Staatsschutz mit. Kommt es später zu Verdachtsmomenten einer Straftat, wird der Verdächtige im Nachhinein von den Ermittlungsbehörden durchgescannt. Wehe dem, der irgendwann einmal eine Anleitung zum Bombenbau sich angesehen hat oder Preise für eine Handfeuerwaffe abgefragt hat. In der Regel sind die Verhaltensweisen der User sehr viel harmloser, aber nicht ungefährlicher für die betreffende Person.

 

Was kann man dagegen tun? Verlangen Sie bei allen Programmen, die sie nutzten, bei allen Apps und allen Produkten, die technisch elektronisch unterstützt werden, dass keine Protokolle, Mitschnitte, vor allem nicht zu Verbesserung-Untersuchungszwecken erfolgen. Verlangen Sie Abschaltung bereits installierter Spionagesoftware usw., insbesondere auf Standortabfragen. Offenbar sind dann nicht alle „Dienste“ umfassend nutzbar. Vielen ist leider völlig egal, ob die „Big Brothers“ Daten von Ihnen erheben und damit noch einträglich handeln.

 

Die Frage, ob ein Handy „mithört“, was Sie sagen, ist komplex und hängt davon ab, wie die Technologie und die installierten Anwendungen verwendet werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:

 

Wahrscheinlich gilt dies für alle Fahrzeuge neueren Baujahrs, sowohl Elektro-Fahrzeuge, als auch Verbrennerfahrzeuge. Die Modelle neuer Hersteller sind heute vollgestopft mit Elektronik und Kameras, die Fahrer und Insassen permanent überwachen. Kommt es bei Unfällen strafrechtlichen Nachermittlungen, verrät dich dein Auto! Haben Sie geblinkt? Oder biegen sie öfters ab, ohne zu blinken? Waren sie zu schnell? Haben Sie auf dem Waldparkplatz geparkt, auf dem in dessen Nähe später eine Leiche gefunden wurde? Stand ihr Fahrzeug vor der Bank, die gerade überfallen wurde? Wann sind Sie mit wie vielen Personen weggefahren? Wer saß mit im Auto? Hinten links? Wer hat wann telefoniert? Hat die Bordkamera alles aufgezeichnet?

 

Die große Frage ist: Haben Sie Einfluss darauf? Tatsächlich: Nein.

 

Dieser Umstand sollte jedem bewusst sein, auch wenn er keine Straftat begeht. Die Zeiten haben sich geändert.

Wer sich im Internet in so genannten Filesharing-Tauschbörsen aufhält, läuft häufig Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. In solchen Tauschbörsen ist es möglich, Musiktitel und Filmwerke herunter zu laden. Das Download von Musiktiteln oder Filmwerken führt jedoch dazu, dass diese dann fast zeitgleich einer nicht bekannten Anzahl von weiteren Nutzern auch zum Herunterladen angeboten werden. Der Musiktitel und das Filmwerk sind somit öffentlich und vor allem weltweit abrufbar. Fast alle Musiktitel und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützt. Der Urheber bzw. der Besitzer der Urheberrechte wird meistens dem Angebot seiner Werke in Tauschbörsen nicht zugestimmt haben. Zum Schutz ihrer Werke haben die Besitzer und Eigentümer der Urheberrechte vielfach IT-Unternehmen beauftragt, welche das Internet und insbesondere die Tauschbörsen überwachen. Daher ist es möglich, die IP-Adresse desjenigen zu ermitteln, welcher auf dieser Tauschbörse ein Musikwerk oder Filmwerk zum Tausch angeboten hat.

 

1. Was kann passieren?

 

Das erste Zauberwort heißt Dokumentaion. Das zweite Zauberwort heißt proaktives Handeln. Das bedeutet zunächst, sich einen versierten Berater für die Problemlösung an die Seite zu nehmen. Wir beraten eine Reihe von Privatpersonen und Unternehmen außergerichtlich auf Stundensatzbasis. Das macht die Problemlösung unter dem Strich oftmals erstaunlich kostengünstig und zudem rechtssicher.

 

Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, gibt es mehrere Ansätze, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen hilfreich sein können:

 

1. Präventive Maßnahmen

a) Rechtliche Beratung: Frühzeitige Konsultation eines Anwalts zur Klärung rechtlicher Fragen oder zur Vertragsgestaltung kann Streitigkeiten vorbeugen.

b) Klare Verträge: Sorgfältig formulierte Verträge mit klaren Regelungen und Klauseln (z. B. zu Zahlungsbedingungen, Haftung, Kündigung) minimieren Interpretationsspielräume.

c) Dokumentation: Lückenlose Dokumentation von Absprachen und Vorgängen schafft Transparenz und Beweissicherheit.