Schwiegereltern können Schenkungen zurückfordern, wenn es zur Scheidung kommt
Wenn Schwiegereltern ihren Schwiegersohn oder Schwiegertochter Geschenke machen, beispielsweise anteilig eine Immobilie, können diese unter Umständen und unter bestimmten Voraussetzungen das Geschenkte (zumindest anteilig) zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Karslruhe, Senat für Familiensachen. Die Schwiegereltern hatten den Sohn und der Schwiegertochter im Hinblick auf den zukünftigen Bestand der Ehe ein Haus geschenkt. Als das Ehepaar sich nach fünf Jahren trennte und scheiden ließ, forderten die Schwiegereltern von der ehemaligen Schwiegertochter die Schenkung anteilig zurück.
Für Demenzkranke ist eine Privathaftpflichtversicherung ratsam
In Deutschland leiden etwa 1,5 Millionen Menschen unter Demenz. Schätzungen zufolge wird sich die Anzahl bis 2050 sogar verdoppeln.
Demenzkranke sind nicht automatisch deliktunfähig. Sie können je nach Ausprägung der Demenz für verursachte Schäden in Haftung genommen werden.
Trennung: Wer bekommt die Ehewohnung?
Wenn sich Eheleute trennen, kann es auch Streit um die Wohnung geben. Können sie sich nicht einigen, kann ein Gericht die Wohnung einem der beiden zusprechen, wenn dies nötig ist, um eine „unbillige Härte“ zu verhindern. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn sonst das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Aber auch andere Fälle sind denkbar.
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt in einem solchen Fall die Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg bestätigt, nach der die ehemalige gemeinsame Wohnung einer Ehefrau zugesprochen worden war. Der Ehemann, der zunächst aus der Wohnung ausgezogen war, hatte sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts gewehrt. Die Zuweisung der Wohnung an seine Frau sei nicht gerechtfertigt. Diese habe ihn provoziert und wahrheitswidrig behauptet, er habe Geld von ihrem Konto abgehoben.
Das OLG gab jedoch der Frau recht:
Verbotene Vornamen
Die Suche der Eltern zu außergewöhnliche Vornamen ihrer Kinder trägt manchmal seltsame Blüten. Deswegen sind die Standesämter aufgerufen, Namensfindungen, unter denen das Kind im Laufe seines Lebens leiden könnte, im Zweifel zu versagen.
Auch Borussia, Loser oder Chaotica haben Standesämter in Deutschland zu Recht abgelehnt. Weitere Ablehungen finden sie nachfolgend:
Was wird sinnvollerweise in einem Ehevertrag geregelt?
Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein: