Wohl eher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte Ende April 2022 über die Gefangenenvergütung. Die Tendenz geht dahingehend, dass ein Mindestlohn im Gefängnis keine Grundlage hat. Die Arbeiterstrafgefangenen in der JVA dient vor allem der Resozialisierung und nicht dem beruflichen Einkommen. In der JVA ist ohnehin schon alles anders: "Kost und Logis" sind frei (ob man arbeitet oder nicht). Selbst wenn die bisherige Vergütung von oftmals knapp 2,00 € vielleicht etwas erhöht wird, wird der Mindestlohn dabei nicht herausschauen. Etwas anderes wäre vielleicht dann denkbar, wenn die Vergütung ganz und gar der Schadenswidergutmachung und Schadensregulierung dient. Dann hätte die Arbeit tatsächlich Mehrwert.

§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) fordert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer ein Tier grob misshandelt und ihm unnötige Qualen hinzufügt, es aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier qualen erleidet auf ein anderes Tier hetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer auch nur fahrlässig im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, auf andere Weise längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand aussetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.

 

Tierquälereien kommen in Deutschland regelmäßig und vielfach vor. Dass deswegen irgendjemand inhaftiert ist, ist hier nicht bekannt.

Niemals erfolgte die Beweissicherung von vermuteten Kriegsverbrechen schneller, exakter und beweisfester als bei den Gräueltaten in der Ukraine (insbesondere in der Kleinstadt Butscha). Die einzige Steigerung wäre noch, dass die Beweisaufnahme live stattfindet, im Moment des Kriegsverbrechens. Die Weltöffentlichkeit ist da nah dran. Die ukrainische Regierung hat zu den Kriegsverbrechern zwischenzeitlich auch schon die Namenslisten geliefert. Wer eines Kriegsverbrechens verdächtig ist, kann überall auf der Welt verhaftet und rechtsstaatlich abgeurteilt werden. Das gilt vom „kleinen“ Soldaten bis hin zu Wladimir Putin. Das ist auch der Grund, weshalb Verantwortungsträger in Russland künftig kaum noch ihr Land verlassen können. Völkerrechtler beschwichtigen oft noch und weisen darauf hin, wie schwer die Nachweise sind und so weiter. Das ist oftmals Quatsch! In Anbetracht der dezidierten Beweisaufnahme, sind die Beweise in fast jedem Gerichtsverfahren ausreichend verwertbar. Das Problem der Verantwortlichen ist viel mehr, sie haben ein Milošević -Problem. Irgendwann könnten sie ausgeliefert werden. Nach dem Slobodan Milošević am 05. Oktober 2000 aufgrund von Massendemonstrationen als jugoslawischer Staatspräsident zurückgetreten war, wurde er auf Betreiben des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Đinđić im Jahre 2001 verhaftet und an das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ausgeliefert. 2008 wurde der bosnisch-serbische Politiker Radovan Karadžić verhaftet und 2019 als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt.

Zunächst tauchte der Buchstabe „Z“ auf russischen Panzern auf. Danach verbreitete sich das Symbol rasend schnell: Es war in den sozialen Medien zu sehen, russische Nationalsozialisten trugen es und auch Putin selbst trug Kleidung mit dem Anstecker „Z“. Doch für was steht der Buchstabe?

Mit dem „Z“ auf den Fahrzeugen wollen russische Invasionstruppen laut russischem Verteidigungsministerium zeigen, dass sie den Krieg gewinnen werden. Das Z bedeutet hierbei „Za Pobedu“, was übersetzt „auf den Sieg“ bedeutet.

Mittlerweile tragen sogar vereinzelt Autos auf deutschen Autobahnen den Buchstaben, Hauswände und Plakate werden mit dem Z bemalt.

Doch macht man sich in Deutschland der Billigung des Angriffskrieges strafbar, wenn man sein Auto mit einem solchen Zeichen versehrt und herumfährt?

Die in Frage stehende Strafbarkeit richtet sich nach § 140 StGB, wonach das Billigen eines Angriffskrieges strafbar ist.

Die Karlsruher Behörde hat Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen und sammelt in einem Strukturverfahren umfangreich Beweise und Indizien und versucht die jeweiligen Täter zu identifizieren. Es geht hierbei um Angriffe auf Wohnviertel und die zivile Infrastruktur, ein Heizkraftwerk und Atomanlagen, den Einsatz von Streubomben und die Verfolgung von hochrangigen ukrainischen Politikern anhand sogenannter „Ziellisten“. Der Generalbundesanwalt kann auch Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verfolgen, wenn sie im Ausland begangen werden.

 

Wir hatten bereits vergangene Woche wegen des Anfangsverdachts Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Es geht hier um den Vorwurf der Beihilfe zu Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eine Beihilfehandlung kann auch eine mentale Unterstützung sein, derer sich der Altkanzler bedient.