Gegen Wladimir Putin ist von der Ukraine Strafanzeige erstattet worden wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mindestens nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 Völkerstrafgesetzbuch.
Der Chefankläger des Weltstrafgerichtshofes (Internationaler Strafgerichtshof IStGH bzw. Haager Tribunal) will oder hat bereits Ermittlungen gegen Wladimir Putin aufgenommen. Nach den bisherigen Vorermittlungen liegt hier eine strafrechtlich relevante Haupttat vor. Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Wladimir Putin seit der Annexion der Krim im Jahre 2014 bereits mehrere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, welche als vorsätzliche rechtswidrige Haupttat nach § 27 StGB in Betracht kommen.
Wenn es eine Haupttat gibt, kann es auch Helfer geben. Strafrechtlich relevant ist da die „Beihilfe“.
Nach aktueller Verlautbarung hält Altkanzler Schröder nach wie vor Wladimir Putin die Stange und übt den Schulterschluss. Auffällig ist, dass er sich an dem Aufsichtsrat aus Rosneft und an dem Gazprom-Ämtern festkrallt, während er den Aufsichtsratsposten bei Herrenknecht aufgegeben hat, weil der Unternehmer und (bisherige) Russland-Freund Herrenknecht sich von Putin ausdrücklich distanziert hat.
Ist das nur geschmacklos oder für Schröder letztlich ein Problem?
Offensichtlich ist, wie Gerhard Schröder Wladimir Putin bewusst weiter unterstützt. Aber genau das könnte letztlich den Straftatbestand der Beihilfe erfüllen. Wie die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, betont hat, dienen die Einnahmen aus Rosneft und Gazprom Putin konkret zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine. Folglich unterstützt Schröder faktisch den Überfall und die Aggression gegen die Ukraine. Jetzt, wo man die Gräueltaten und Auswirkungen Russlands tagtäglich im Fernsehen betrachten kann, reicht es nicht mehr aus, wenn Gerhard Schröder salbungsvoll erklärt, dass der Krieg und das damit verbundene Leid für die Menschen in der Ukraine schnellstmöglich beendet werden solle, aber sich nicht gegen Putin richtet, vielmehr alles weiterlaufen lässt. Das Festhalten an den Ämtern ist dann eine ganz bewusste faktische Unterstützung von Putin und dem Krieg und damit strafrechtlich gesehen möglicherweise eine Beihilfehandlung zum Kriegsverbrechen. Wer von der Vergütung gut lebt, handelt nach strafrechtlichen Maßstäben sogar „gewerblich“.
Um dies an geeigneter Stelle überprüfen zu lassen, haben wir heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord gestellt.
Deutschland darf solche Haltungen nicht weiter finanzieren und sollte im Rahmen der Ermittlungen auch Schröders Büro schließen und die staatliche Finanzierung beenden. Gerhard Schröder soll in Moskau ein Büro eröffnen. Bei Gazprom ist sicher noch ein Zimmer frei.