§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) fordert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer ein Tier grob misshandelt und ihm unnötige Qualen hinzufügt, es aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier qualen erleidet auf ein anderes Tier hetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer auch nur fahrlässig im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, auf andere Weise längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand aussetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.

 

Tierquälereien kommen in Deutschland regelmäßig und vielfach vor. Dass deswegen irgendjemand inhaftiert ist, ist hier nicht bekannt.

 

Selbst wenn es um hunderte von Tieren geht, haben die Gerichte für die Tierquäler oftmals so viel Verständnis, dass allen eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird.

So auch das Amtsgericht Amtsbach. Der 44-jährige Landwirt hat 160 Rinder so vernachlässigt, dass sie qualvoll starben. Er ist zwar mit einem lebenslangen Tierhaltungsverbot verurteilt worden, dass nicht noch mehr Tiere nicht hinzukommen. Die Strafe für die Vergangenheit war eine Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren. Der Landwirt habe unter einer Depression gelitten und die Rinder über längere Zeit nicht ordentlich mit Futter und Wasser versorgt, berichtet der SPIEGEL in dem Artikel „Urteile in Amtsbach“. Der Landwirt habe seine Probleme mit Alkohol betäubt und sei am Ende in psychatrische Behandlung gekommen. Er soll zum fraglichen Zeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sein. Das kann man alles argumentieren. Der Landwirt hat aber gewusst, dass die Tiere Wasser und Futter benötigen, so wie er es auch benötigt, um nicht zu sterben. Der Landwirt hatte alles in der Hand und hat die Sache „laufen“ lassen mit dem vorhersehbaren Ergebnis. Das war im Ergebnis eine Massentötung. 160 von 200 Rindern starben. 160 Fälle von Tierquälerei sollten 160 mal 1-2 Jahre Freiheitsstrafe zur Folge habe, im straffen Strafzusammenzug fünf oder sechs Jahre, wenn man den Proporz zu anderen Straftaten herstellen will. 1,5 Jahre auf Bewährung ist jedoch aus der Ferne wieder mal zu viel Verständnis für den Täter. Die Frage ist, wann der Richter Armin Abendschein aus Amtsbach eine Strafe ohne Bewährung verhängen würde?

[siehe auch https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ansbach-rund-160-rinder-in-stall-verendet-landwirt-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-f49286ec-9772-4423-b3a4-f0976f42b5cd]