Die Meldungen über falsche Todesanzeigen von Prominenten häufen sich. Immer wieder werden auf YouTube Videos veröffentlich, in denen Bilder der Prominenten mit Beileidsbekundungen versehen und mit trauriger Musk hinterlegt werden. Zu den Opfern dieser Masche gehören u.a. der Musikproduzent Ralph Siegel oder der „Rote Rosen“-Star Laura Preiss.
In der Regel werden diese Todesanzeigen von einem thailändischen YouTube-Kanal veröffentlicht. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, warum irgendjemand in Thailand Interesse daran hat, Falschmeldungen über den Tod deutscher Promis zu verbreiten. Die Antwort ist einfach: Geld. Vor den YouTube- Videos kann Werbung geschaltet werden, sodass die Betreiber des Kanals von dem Werbepartner für jeden „View“ bezahlt werden. Da Todesmeldungen von Prominenten allgemein im Interesse weiter Teile der Bevölkerung stehen, scheint dies ein ziemlich lukratives Geschäft zu sein. Die auf YouTube angezeigten Vorschaubilder enthalten die Todesnachricht und die Videos werden dann in der Hoffnung, Näheres über die Todesumstände zu erfahren, angeklickt.
Fraglich ist, ob ein solches Verhalten strafbar ist. In Betracht kommt eine Strafbarkeit gem. § 186 StGB (üble Nachrede) oder § 187 StGB (Verleumdung). Voraussetzung für die Erfüllung dieser Straftatbestände ist zunächst das Behaupten oder Verbreiten einer unwahren Tatsache. Wenn jemand behauptet, eine Person sei gestorben, obwohl diese noch lebt, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft erfüllt.
Hinzukommen muss allerdings, dass diese unwahre Behauptung geeignet sein muss, die betroffene Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Eine Person wird verächtlich gemacht, wenn sie so dargestellt wird, dass sie ihren sittlichen Pflichten nicht gerecht wird. Hier steht also die sittlich-personale Komponente des Ehrbegriffs im Vordergrund. Herabgewürdigt wird eine Person dann, wenn ihr Ruf geschmälert wird. Der Schwerpunkt liegt hier mehr auf der sozialen Komponente der Ehre.
Wie ist vor diesem Hintergrund also eine falsche Todesmeldung zu bewerten? Eine Verächtlichmachung kommt bei der bloßen Todesnachricht wohl nicht in Betracht, weil „am Leben bleiben“ wohl keine sittliche Pflicht ist, der eine Person nachkommen muss. Anders könnte das hingegen zu beurteilen sein, wenn beispielsweise die Überdosis einer illegalen Droge als Todesursache genannt wird. Eine Herabwürdigung hingegen wird man bereits bei der bloßen Todesnachricht bejahen können, da der Ruf einer Person wohl erheblich geschädigt wird, wenn ihr mittels falscher Todesmeldung die Existenz per se aberkannt wird.