Erstmals hat nicht ein Bundesland, sondern der Bundesfinanzminister, der durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Daten auf einer CD gesammelt ankaufen ließ, weil hinsichtlich der Personen steuerrelevante Informationen vermutet werden. Erstmals wirksam hat das der deutsche Staat vor knapp 10 Jahren gemacht. Norbert Walter-Borjans galt zu dieser Zeit als Steuerjäger Nr. 1. Heute ist er SPD-Vorsitzender wegen dieser Sache oder nur wegen dieser Sache. Welchen „Spirit“ die SPD damit lebt, sieht man an den Wahlergebnissen.
Die Frage ist nämlich aber noch eine andere, ist das Ankaufen von Daten nicht unzulässige Schnüffelei im Ausland, Anstiftung zu Rechtsbruch von Datendiebstahl, der in Deutschland eine mehrjährige Gefängnisstrafe einbringen könnte? Im Ausland soll das ungeniert möglich sein bzw. wird dies gerne entgegengenommen?
So schlimm Steuerhinterziehung ist, wenn man nicht selbst betroffen ist, ist die Art und Weise der Informationsgewinnung und Informationsverwertung nach diesseitigem Rechtsverständnis schlicht illegal.
Solle gegen einen unserer Mandanten insoweit künftig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wäre zu überlegen, inwieweit nicht gegen die Behörde, die Verantwortlichen und den Bundesfinanzminister Anzeige wegen illegaler Informationsbeschaffung und Verstoß gegen Datenschutzvorschriften zu erstatten ist. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung noch erlaubt. Ein Beweisverwertungsverbot nach dem Strafprozessrecht besteht danach nicht. Der „Datendiebstahl“ sei der Bundesrepublik nicht zuzurechnen. Selbst wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgegangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe. Es darf bezweifelt werden, dass diese Entscheidung wirklich „im Namen des Volkes“ ergangen ist und auf Grundlage unserer Rechtsordnung.