Herr Uwe Nedela hat eine Mutter, die 98 Jahre alt ist, wie die Badische Zeitung berichtet hat. Herr Nedela arbeitet bei der Creditreform in Freiburg. Dort versendet er manchmal auch Briefe an alte Leute. In einem Schreiben an den 81-jährigen Rudolf F. teilte er mit:
„Nun werden wir nach erfolgter Titulierung eine Kontopfändung einleiten, sollten Sie nicht innerhalb von 5 Tagen … an uns zahlen.“
Bei konkreter Nachfrage teilte der Sachbearbeiter Nedela mit, dass das Schreiben korrekterweise angeben würde, dass die Einleitung der Kontopfändung erst nach erfolgreicher Titulierung erfolge, die aber bislang noch gar nicht veranlasst wurde. Die meisten dürften diese Formulierung anders verstehen, nämlich, dass eine Kontopfändung unmittelbat bevorsteht.
Die Creditreform spricht dann noch von Unklarheiten, verwendet diese Formulierung aber munter weiter. Zwischenzeitlich wurde die Forderung selbst fallengelassen.
Wir sehen in dem beanstandeten Schreiben ein strafbares Verhalten der Creditreformn und haben deshalb Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Creditreform erstattet, von der Creditreform Unterlassung dieses Geschäftsgebahrens verlangt und uns beim Bundesverband der Inkasso-Unternehmen beschwert.
Wir berichten, wie die Sache ausgeht.