Die Angehörigen und überlebenden Opfer des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 könnten einen Amtshaftungsanspruch gegen den deutschen Staat haben. Der Attentäter Anis Amri war nämlich bis dahin gewerblicher Drogendealer. Das heißt, er lebte von Drogenverkauf. Das wäre womöglich ein Haftgrund gewesen, denn die Behörden wussten das. Wäre Amri verhaftet worden, so der Anwalt mehrerer Opfer, hätte er die Tat nicht ausüben können.
Der Anschlag hätte (so) nicht stattgefunden. Hätte man ihn nach der Haft - wie es das Gesetz durchaus vorsieht – auch noch direkt abgeschoben, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert.