Während du schliefst: Der Nachtduscher
Manche haben sich schon gefragt: Ist nachts duschen erlaubt? Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, hat in besonderem Maße die Nachtruhe einzuhalten. Diese gilt zwischen 22 und 6 Uhr.
Kein Zerrüttungsprinzip im Mietrecht
Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Zerrüttungsprinzip.
Was im Familienrecht gilt und auch im Arbeitsrecht eine Rolle spielt, tut das offensichtlich nicht im Mietrecht. Haben sich die Mietparteien „auseinandergelebt“ oder sprechen sie sogar von einem „zerrütteten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter“ reicht dies ohne besonderes pflichtwidriges Verhalten des Mieters nicht für eine fristlose Kündigung aus. In dem entschiedenen Fall haben die Parteien über alles gestritten, insbesondere auch über die falsche Befüllung von Mülltonnen. Das endete schlussendlich in einer Beleidigung durch den Vermieter und einer daraufhin erfolgten Strafanzeige.
So etwas lies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht als fristlose Kündigung durchgehen. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht grundsätzlich nicht aus, es muss eine besondere Verfehlung im Einzelfall hinzukommen.
[BGH, Urteil vom 29.11.2023, Az. VIII ZR 211/22]
Gewerberaummietrecht: Verlängerungsklausel und Verlängerungsoption
In einem Gewerberaummietvertrag können Verlängerungsoption und Verlängerungsklausel für den Mieter kombiniert werden. Hat der Vermieter der Verlängerung widersprochen, kann der Mieter regelmäßig durch Erklären der Option das Auslaufen des Mietvertrags verhindern.
Fristlose Kündigung bei Mordverdacht zulässig
Es muss nicht immer Mord sein. Es reicht schon der dringende Tatverdacht des Totschlags gegen einen Mieter, den Vermieter getötet zu haben. Dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung über Gewerberäume. Allgemein können Tätlichkeiten des Mieters, gegenüber dem Vermieter, auch ohne eine Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.
Mieter sollte ein Übernahmeprotokoll fertigen
Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden: