Wer sein Fahrzeug mit einer Videokamera ausstattet und dauerhaft den Verkehrsraum um das parkende Fahrzeug aufnimmt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld belegt werden. |

Das musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht München sagen lassen. Dort wurde sie wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt.

Für ältere Verkehrsteilnehmer soll es künftig keine verbindlichen Fahreignungstests geben. Diese Empfehlung hat der 55. deutsche Verkehrsgerichtstag ausgesprochen, An der Tagung nahmen rund 2000 Juristen, Wissenschaftler und Experten teil. Bislang gebe es keine Nachweise dafür, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.

 

Als gefahrenträchtig nachgewiesen ist jedoch die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten durch Fahrzeuglenker während der Fahrt. Regelverstöße hiergegen sollen konsequenter geahndet werden.

[Quelle: PM VGT, lto 270117]

Nimmt der Haftpflichtversicherer innerhalb von vier Wochen nicht zum geltend gemachten Schadenersatzanspruch Stellung, sondern beauftragt drei Wochen nach der Schadenanmeldung lediglich einen (Gegen-)Schadengutachter, hat er Anlass zur Klage gegeben. Erkennt der Versicherer auf Klagezustellung hin den Anspruch an, kann er sich nicht darauf berufen, mit der Klage überfallen worden zu sein.

Die Pkw-Maut kommt. Herzhaft wird noch diskutiert, ob damit eine Diskriminierung der übrigen EU-Bürger einhergeht oder nicht. Letztlich ist es egal. Wenn ja, muss die Kfz-Steuer für Deutsche eben wieder angehoben werden. Das eigentliche Novum an der „deutschen Lösung“ ist nicht, dass die Wegezölle per Vignette oder Pickerl an der Windschutzscheibe erfasst werden, sondern die Einführung einer E-Maut. Das berichtet die Welt nicht nur in ihrer Online-Ausgabe vom 04.12.2016, sondern leuchtet auch jedem ein, der den Aufwand für die Lkw-Maut beobachtet hat. Die gigantischen Traversen über die Fahrspuren wurden niemals nur für Lkw´s gebaut. Eine entscheidende „Nebenfolge“ ist dann jedenfalls, dass „Big Daddy“ (unser Staat) dann auch immer weiß, wann, wo, wer, wie lange, wohin gefahren ist. Oder wenn wir gefahren sind. In den 80er Jahren hätte dies einen Aufschrei ohne gleichen gegeben. Es wäre zu Massendemonstrationen gekommen. Der heutige Bürger scheint sich im Überwachungsstaat wohl zu fühlen. Wobei man allerdings der Vollständigkeit halber sagen muss, dass schon jetzt Verbrecher Fahndung indirekt über Toll collect möglich ist und auch umgesetzt wird.

Der Treibstoffinhalt ist beim Totalschaden zu ersetzen. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, den Treibstoff abzuzapfen und zu verkaufen. 

Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Minden. Der Richter gab dabei den Tipp, dass ein Foto von der Tankuhranzeige im Schadengutachten als Nachweis für die Menge genügt.