Vielleicht weil es so einfach ist, musste der Gesetzgeber wohl eine schnelle Warnung aussprechen. Ab sofort wird das Ausstellen unrichtiger Impf- und Testbescheinigungen künftig nach § 75a IfSG (Infektionsschutzgesetz) mit bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe geahndet, der Gebrauch einer gefälschten Impf- oder Testbescheinigung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Haben sich bis vor Corona Jugendliche oft älter gemacht, um in die Disco zu kommen, müssen die Türsteher künftig auf die Impfausweise achten.