Keine Sperrzeitbeschränkung mehr. Ab sofort gelten wieder die Sternstunden, die sie ursprünglich genehmigt wurden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hob die vorgezogene Sperrstunde ab 22:00 Uhr auf. Damit gelten ab sofort wieder die üblichen Beschränkungen der ursprünglichen Genehmigungen. Die gerichtlich verfügte Lockerung gilt zunächst nur in Bayern. Es ist aber davon auszugehen, dass die anderen Bundesländer in wenigen Tagen nachziehen.
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