Lebensversicherungen sind zwischenzeitlich eine unattraktive Kapitalanlage geworden. Oftmals ist die Verzinsung mager bis null. Hinzu kommt, dass zu Beginn der Laufzeit interne Provisionsleistungen und Bearbeitungsgebühren die Zahlungen der ersten Jahre „auffressen“, so dass der Rückkaufswert geringer ausfällt als das eingezahlte Kapital. Aber auch bei den Lebensversicherungen sind die Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft. In einem solchen Fall ist die Widerrufsfrist dann bis heute möglicherweise nicht abgelaufen. Das gilt es zu überprüfen. Wer noch heute von einer Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen kann, hat regelmäßig Anspruch auf Rückzahlung sämtlich einbezahlter Gelder. Die Versicherungsgesellschaft darf keinerlei Abzüge vornehmen. Dieser Betrag kann höher sein als der Rückkaufswert. Das gilt es im Vorfeld zu überprüfen, ebenso, ob die Widerrufsbelehrung im konkreten Fall fehlerhaft ist oder nicht.

 Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung im konkreten Fall im Rahmen einer persönlichen oder schriftlichen Erstberatung gegen eine Erstberatungsgebühr von nicht mehr als Euro 200 brutto. Dazu benötigen wir die damals erhaltenen Vertragsunterlagen, insbesondere die Formulierung der Widerrufsbelehrung zum Vertragsabschluss. Kontaktieren Sie uns unter 07531 /56 56 -10.

 

 

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