Sie haben eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie sofort widersprechen. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen. Denn oftmals ist die Höhe der Inkassokosten nicht angemessen.
Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso. Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Leider sind in der Branche unseriöse Methoden weit verbreitet. Viele Inkassofirmen wollen mit dubiosen Dienstleistungen Kasse machen. Sie drohen mit Mahnbescheiden oder Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher oder einer Lohn- und Gehaltspfändung, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen!
Anhand der Schreiben können viele Menschen oftmals gar nicht erkennen, wo die offenen Rechnungen herkommen und ob die Forderungen berechtigt sind. Durch aggressive Wortwahl und durch vermeintlich drohende Gerichtsverfahren erreichen die Inkassounternehmen ihr Ziel: Die Angesprochenen reagieren verunsichert und zahlen, selbst wenn sie nicht müssten.
Unser Tipp: Wenn Sie von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, verlangen Sie zuerst das Original der Vollmacht oder Abtretungsurkunde des Inkassounternehmens.
Unsere Kanzlei vertritt einen Mandanten gegenüber der infoscore Forderungsmanagement GmbH. Bezüglich des ausstehenden Betrages konnte eine Einigung erzielt werden. Doch hat unser Mandant versehentlich ein Teilbetrag unter Verwendung eines anderen Aktenzeichens als das im aktuellen Schreiben genannte verwendet. Die Antwort des Inkassounternehmens kam prompt. Mitgeteilt wurde, dass die Zahlung nicht zu dem geltend gemachten Aktenzeichen gezahlt wurde. Und da die Forderung zu dem anderen Aktenzeichen bereits erledigt war, wird eine Rückzahlung veranlasst – allerdings erst nach Abzug einer „Überzahlungsgebühr“. Im Anschluss daran soll der Mandant erneut die Zahlung vornehmen. Die in Abzug gebrachte „Überzahlungsgebühr“ behält die Inkassofirma selbstverständlich für sich ein.
Ein Inkassounternehmen sollte in der Lage sein, eine interne Umbuchung vornehmen zu können. Abgesehen davon gibt es für eine „Überzahlungebühr“ keine rechtliche Grundlage. Diese Vorgehensweise ist alles andere als seriös.
Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Ihre Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung beigetrieben wird. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Die Forderung muss für Sie nachvollziehbar sein. Ein seriöses Inkassobüro setzt Ihnen eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung.