Der Name „Waldmeister“ ist für ein Kind im Personenstandsregister nicht eintragbar. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen ein Elternpaar in die Grenzen. Die Richter machten deutlich, dass das Wort „Waldmeister“ im deutschen Sprachraum u.a. mit einer Bezeichnung für Speiseeis, einer Geschmacksrichtung in Erfrischungsgetränken, einem Beruf und vor allem mit einer Pflanze assoziiert werde.

Wer derzeit in Deutschland eine Firma gründet und im Handelsregister eingetragen wird, erhält wahrscheinlich wenig später Post von der Firma ÖGR-Verwaltung GmbH, die von den Adressaten über eine gebührenfreie Faxnummer eine Rückantwort zum Abgleich der Firmendaten erwartet. Was der Adressat schnell übersieht ist, dass er damit einen kostenpflichtigen Brancheneintrag über € 1.770,72 bestellt.

Offensichtlich scheint ein neuer windiger Anbieter für ein elektronisches Branchenbuch ungefragt Firmen per Telefax anzuschreiben (was bereits verboten ist) und bittet um Überprüfung der Adressdaten (wobei die Telefonnummer von vorn herein nicht oder unvollständig wiedergegeben wird, um eine Berichtigung zu provozieren).

Inzwischen ermittelt die Stattsanwaltschaft Hamburg gegen den Abmahnanwalt Thomas Urmann. Das berichtet Focus online und express.de. Es geht offensichtlich um versuchte Erpressung und Betrug gegenüber den Adressaten. Unsere Kanzlei fordert von dem Abmahnanwalt Kostenerstattung und Richtigstellung der Abmahntexte. Die "Zeit der Besinnung" läuft für die Gegenseite am 16.01.2014 ab. Vom Ergebnis werden wir berichten.[Quelle: 517/13E23]

THE ARCHIVE AG soll nach Auskunft von „Focus Online“ und „Welt am Sonntag“ womöglich die Filmrechte an den abgemahnten Pornos gar nicht besitzen. Aufsichtsrat der Schweizer Aktiengesellschaft ist der Deutsche Ralf Reichert, der in Offenbach am Main bislang Geschäftsführer einer Media-Gesellschaft ist und war. Produzent der beanstandeten Pornofilme ist jedoch eine amerikanische Gesellschaft, die nach Vermutung von Branchenkennern kaum all ihre Rechte direkt an den Offenbacher abgetreten haben dürfte. Wenn dem so wäre, wäre die Abmahnung von vorne herein unberechtigt gewesen. Wir haben zwischenzeitlich die Abmahnkanzlei U + C (Urmann) um Aufklärung gebeten.