Die Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag - früher auch durch die GEZ bekannt – könnte letztlich verfassungswidrig sein. Wenn dem so ist, fehlt es an einer Rechtsgrundlange für die Einziehung einer solchen Abgabe. Aktuell erfolgreich war die Klage der Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm gegen den zusätzlichen Beitrag pro Gästezimmer, weil sie keine entsprechenden Empfangsgeräte habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwischenzeitlich entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von € 5,83 pro Gästezimmer verfassungswidrig sei, wenn keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen.

Wer bei den Notrufnummern 110 oder 112 anruft, sollte die fünf W-Fragen beantworten können. Was aber tun, wenn man nicht in der Lage ist zu sprechen? Sei es durch eine Verletzung oder durch die Anwesenheit eines Diebes im Nebenzimmer. Das Deutsche Rote Kreuz spricht eine Empfehlung aus, die Leben retten kann.

W-Fragen bei Notruf

• Wo ist der Notfall?

• Was ist geschehen?

• Wie viele Verletzte sind zu versorgen?

• Welche Verletzungen oder Krankheitssymptome haben die Betroffenen?

• Wartet immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!

Was aber tun, wenn man nicht in der Lage ist zu sprechen? Sei es durch eine Verletzung oder durch die Anwesenheit eines Diebes im Nebenzimmer?

Während früher Klickfallen das Geschäftsfeld unseriöser Anbieter war, macht jetzt ganz offensichtlich auch 1&1 mit den Töchtern GMX und Web.de ein Geschäft mit Abo-Fallen.

Focus.de und die Verbraucherzentrale Bayern berichteten vergangene Woche über die Abo-Falle bei Login: Wer sich in sein kostenloses E-Mail-Konto bei GMX oder Web.de einloggt, wird dort, wo sich sonst der „Weiter“-Button befindet, zu einem Abschluss für ein Premium-Dienst verleitet. Verbraucherschützer halten dies für eine Abo-Falle. 1&1 betont auch Anfrage von focus online: „Wir locken unser Kunden nicht in eine Abo-Falle. Der Vertragsabschluss ist klar gekennzeichnet.“ Das Unternehmen habe darüber hinaus eine Kulanzregelung eingeführt.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll. Dies setzt allerdings voraus, dass der Patient seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln kann. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass sterbewillige Patienten in Deutschland künftig eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zum Suizid erhalten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Das Gericht betonte, dass so etwas nur in ganz wenigen Ausnamefällen erlaubt werden könne.

Mitte des vergangenen Jahres kam die Nachricht auf, dass in Deutschland ein Rauchverbot in Autos noch für das Jahr 2016 geplant sei. Diese Meldung zog durchaus einige Kreise, bis es sich herausstellte, dass ein Satireportal, das immer wieder einmal durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam machte, auch für die Verbreitung dieser Meldung verantwortlich war. Vielleicht durch diese Falschmeldung auf den Geschmack gekommen, scheint nun allerdings in gewissen Kreisen die Diskussion wieder aufzuflammen. Natürlich werden auch wieder die alten Argumente hervorgekramt, dies diene der Sicherheit im Straßenverkehr, in Autos mitfahrende Kinder würden so vor dem Qualm geschützt etc. etc. etc. Wenn man die Regelungswut deutscher Behörden betrachtet, darf man sich auch nicht wundern, wenn auch derartige Maßnahmen plötzlich zur Diskussion stehen. Und wenn die Gutmenschen auf dem Altar der Sicherheit und der Gesundheit auch unsere letzten Freiheiten eingeschränkt haben, wenn wir alle nur noch am Gängelband von Berlin und Brüssel herumgeführt werden, dann erst werden wir vielleicht auch den Wert der kleinen Freiheiten zu schätzen wissen. Spätestens wenn dann auch die Anschnallpflicht im Bett kommt (man könnte sonst ja herausfallen), sollte dann auch der Letzte gemerkt haben, dass manche Tendenzen in unserer Gesellschaft einen Irrweg darstellen.