Dreiste Werbelüge: Ist der Käsehersteller Hochland ein gewerblicher Betrüger?
Den „Käse ins Rollen“ gebracht hat Hochland selbst, in dem es noch 2020 auf den Verpackungen des Käses „Grünland“ ausdrücklich mit den Worten geworben hat „Milch von Freilaufkühen“. Wer denkt, dass sich diese Tiere auf der Weide austoben, geht von falschen Vorstellungen aus. „Freilaufkühe“ ist eine eigene Wortschöpfung des Lebensmittelproduzenten Hochland und sagt nichts anderes aus, als dass die Kühe, die ihr Leben in einem Stall verbringen, dort anscheinend nicht dauerhaft angebunden sind, sondern sich im Stall frei bewegen können. Der Begriff suggeriert dem Kunden aber etwas anderes. Sie sollen an das „Weide-Idyll“ glauben und denken, dass die Kühe im Freien grasen.
Ist das Etikettenschwindel oder mehr? Foodwatch hat als Verbraucherorganisation eine Umfrage gestartet: 78 % der Verbraucher in Deutschland denken (unter Berücksichtigung der grünen Verpackung), dass die Kühe auf saftig-grünen Weiden grasen.
Meldefrist nach dem Transparenzregister läuft zum 30.06.2022 ab!
Das neue Transparenzregister – und Finanzinformationsgesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Unternehmen, die bislang keine Meldung ans Transparenzregister vornehmen mussten, müssen dies nun bis zum 30.06.2022 tun, dies gilt für GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und europäische Genossenschaften. Bis Jahresende 2022 müssen das dann die anderen Personengesellschaften dann tun, wie beispielsweise Stiftungen, Trusts und ausländische Immobilienkäufer. Wer das bislang nicht getan hat, muss sich unter www.tranzparenzregister.de anmelden und dort Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen angeben. Das sind Personen, die mehr als 25 % der Unternehmensanteile oder Stimmrechte halten.
Die Informationen umfassen:
Wann gilt Kennzeichnungspflicht bei Influencer-Werbung?
Endlich gibt es neueste Rechtsprechung zum Influencer-Kennzeichnungsrecht und damit immerhin eine gewisse Rechtssicherheit in diesem wichtigen Marketing-Bereich.
Kernproblem ist dabei wohl die Abgrenzung zwischen bloßer Meinungsäußerung und der dem Wettbewerb unterliegenden Werbung.
Zwischen dem BGH und dem OLG Frankfurt a.M. besteht Einigkeit dahingehend, dass Beiträge einer bezahlten Werbepartnerschaft immer als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Jedoch auch diejenigen Beiträge, in denen Produkte angepriesen werden, die der jeweilige Influencer kostenlos erhalten hat, sind kennzeichnungspflichtig.
Die Pflicht gilt ebenfalls für Rabattcodes oder sonstige gewährte Vorteile.
Letztlich sind nur diejenigen Produkte nicht zu kennzeichnen, die der Influencer selbst bezahlt hat. Ansonsten muss sich der kommerzielle Zweck aus den Umständen ergeben oder der Beitrag darf keinen werblichen Überschuss enthalten.
Dieselskandal spielt beim Leasing keine (bedeutende) Rolle
Wer sich den Betrugsdiesel (in der Regel VW-Motoren EA189) als Leasingfahrzeug beschafft hat, konnte in der Regel das Fahrzeug problemlos bis zum Abschluss der Leasingzeit nutzen. Der Leasingnehmer hat deshalb keinen Schaden und damit auch keinen Schadensersatzanspruch.
Etwas anderes grundsätzlich aber dann, wenn schon bei Vertragsabschluss feststand, dass der Leasingnehmer nach Abschluss der Leasingzeit das Fahrzeug übernehmen wird. In dem Fall ist das Leasing lediglich eine besondere Finanzierungsart, sodass es auf die mit dem Leasingvertrag verbundene Kaufentscheidung zu Vertragsschluss ankommt.
Gurkenscheiben brachten den Tod!
Listeriose ist wiederholt schuld für Tote. Auch so im Markus-Krankenhaus in Frankfurt. Die Gurkenscheiben im Salat kamen von einem Betrieb in Südhessen, der unter anderem die Gastronomie und Kitas beliefert. Die dortige Obst- und Gemüseabteilung ist jetzt geschlossen. Warum nicht der ganze Betrieb?
Als die Kontrollen durchgeführt wurden, wurden die Mängel schnell offenbart. Der Skandal hinter dem Skandal ist, dass der Betrieb offenbar seit 2019 nicht überprüft wurde. Die zuständige Behörde sprach in diesem Zusammenhang von „Kontrolllücken“. Man habe in Coronazeiten eben andere Prioritäten verfolgt und Kontrolleure teilweise vorübergehend für andere Tätigkeiten benötigt. Dies sei im Nachhinein eine falsche Prioritätensetzung gewesen beziehungsweise eine Fehleinschätzung. Der Landrat Thomas Will und sein Gesundheitslizendent Walter Astheimer bedauern diese Entwicklung zu tiefst.
Wer solche Kontrolllücke zulässt und sich dann über die nicht fernliegende Folge, nämlich Tod von Menschen, bedauert, muss sofort den Posten räumen. Ein solches Organisationsverschulden oder Fehleinschätzung kann durchaus unter dem Aspekt fahrlässige Tötung zu prüfen sein. Das sollte es auch.