Wie der Spiegel berichtet, soll das Strafverfahren gegen Martin Winterkorn ab dem 04.02.2025 neu beginnen. Zuletzt hatte Martin Winterkorn im ersten Anlauf ein ärztliches Attest vorgelegt, nach einer Knieoperation. Die Neuterminierung des Gerichts sieht der ehemalige VW-Chef nun als Anlass dafür, gegen den Richter einen Ablehnungsantrag zu stellen. Der Diesel-Pate stört sich daran, dass terminiert wird, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung seines Gesundheitszustandes stattgefunden habe.
Ob das durchgeht, darf bezweifelt werden. Wenn die Begutachtung im Januar stattfindet und das Ergebnis keine Verhandlung zulässt, kann der Termin ohne Weiteres wieder aufgehoben werden. Wenn nicht, kann das Verfahren wie geplant mit 89 Terminen, beginnend am 04.02.2025, starten. Winterkorn ist angeklagt wegen gewerbsmäßigen Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage. Irgendwie klingt der Befangenheitsantrag danach, dass sich der ehemalige VW-Konzernchef nicht der Aufarbeitung des größten Wirtschaftsskandals der Nachkriegsgeschichte stellen will.