Der Massenmörder Steven Paddock feuerte mehr als 1100 Schüsse auf die Teilnehmer eines Countrymusik-Festivals und tötete dabei 58 Menschen, mehr als 800 wurden verletzt. Weil der Mann in seiner Hotelsuite sich unbemerkt mit über 2 Dutzend Schusswaffen und große Mengen Munition einrichten konnte, haben Opfer und Überlebende Angehörige Schadensersatzansprüche gegen den Hotelkonzern geltend gemacht. Das Verfahren endete jetzt mit einer Vereinbarung. Der Hotelkonzern betonte, dass dies kein Schuldeingeständnis sei, es ginge vor allem darum, die Opfer und Angehörige der Überlebenden in ihrem ‚Heilungsprozess‘ zu unterstützen.

 

Ob man in Deutschland als Hotelbetreiber in eine solche Situation kommen kann, dürfte für die Zukunft mit “ja“ zu beantworten sein. Die Amoktat eines Einzelnen, der wirtschaftlich für das angerichtete Leid und den eingetretenen Schaden nicht mehr herangezogen werden kann, kann durchaus die Haftung Dritter zusätzlich auslösen. Die Besonderheit im deutschen Staatshaftungsrecht ist jedoch, dass der Staat selbst grundsätzlich nur subsidiär haftet.