Unabhängig davon, ob es sich um einen Fall von bloß unzutreffenden Angaben oder um einen vorsätzlichen Betrug handelt, kann der Käufer – gestützt auf Gewährleistungsrechte, Garantieansprüche und gegebenenfalls deliktische Ansprüche – Nachbesserung, Austausch, Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz fordern. Entscheidend ist stets, dass der Käufer beweisen kann, dass die tatsächliche Reichweite oder Akkukapazität erheblich von den beworbenen Werten abweicht und er sich auf diese Angaben verlassen hat.
Diese rechtlichen Möglichkeiten beruhen auf dem Grundsatz, dass Verbraucher sich auf die Angaben des Herstellers verlassen dürfen – ganz ähnlich wie die in der Rechtsprechung bei Verbrennerfahrzeugen etablierten 10%-Grenzen. Ein detailliertes Gutachten (zum Beispiel durch unabhängige Prüfstellen wie den ADAC) kann dabei helfen, den festgestellten Mangel zu belegen. Wir unterstützen Sie. Sie können uns kontaktieren unter 07531/5956-14 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
So geht derzeit eine italienische Aufsichtsbehörde wegen irreführender Reichweiten-Angaben gegen mehrere Elektrauto-Hersteller vor. Werbeaussagen der Konzerne Volkswagen, Tesla, Stellantis und BYD verstießen möglicherweise gegen italienische Verbraucherschutzregel. Was hinter der Untersuchung steckt und was Autobesitzer tun können, wenn die Reichweite nicht stimmt, daüber kann Sie ein kundiger Anwalt aufklären.
Besonderes Stichwort: Was ist eine Rekuperationsphase?
Die Rekuperationsphase bezeichnet den Moment oder Zeitraum während der Fahrt, in dem das Fahrzeug kinetische Energie beim Bremsen oder Verlangsamen zurückgewinnt. Dabei arbeitet der Elektromotor als Generator und wandelt Bewegungsenergie in elektrische Energie um, die in der Batterie gespeichert wird. Dieser Prozess verbessert die Energieeffizienz, da ansonsten beim Bremsen Energie verloren ginge.