Die EOS Investment GmbH wurde vom Hanseatischen OLG Hamburg wegen künstlich überhöhter Inkassokosten in einer Musterfeststellungsklage des Bundesverband der Verbraucherschützer ausgebremst. Das OLG Hamburg argumentierte, dass sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlange, es um einen rein fiktiven Schaden handele. Denn beide Gesellschaften gehören zur Otto Group und sind Schwestergesellschaften.
Das war aber vielleicht noch nicht das letzte Wort. EOS könnte die Sache noch vom Bundegerichtshof überprüfen lassen.