Bei einer nachträglichen Überprüfung hat die amtliche Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt, abgekürzt PTB) festgestellt, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Das Gerät steht schon länger in der Kritik. Kommunen haben hierauf nie reagiert, der Hersteller schon gar nicht. Wenigstens auf die Veröffentlichung der PTB von 12.03.2021 hat der Hersteller jetzt offiziell erklärt, die Geräte, bis zu einer entsprechenden Nachrüstung, nicht weiter zu verwenden.

 

Für Betroffene gilt daher:

 

(1) Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt wird, bei dem das Gerät jetzt wieder der Blitzer Leivtec XV3 eingesetzt wurde, sollte unverzüglich Einspruch einlegen und den Vorgang in rechtlicher Hinsicht überprüfen lassen.

 

(2) Wer in der Vergangenheit ein Bußgeld kassiert (und womöglich schon bezahlt) hat, sollte den Vorgang ebenfalls überprüfen, ggf. besteht ein Regressanspruch gegen die Kommune – was wir in diesen Fällen ebenfalls prüfen: Ansprüche gegen den Hersteller.

Die Formfehler bei der neuen StVO und dem damit verbundenen Bußgeldkatalog führen dazu, dass viele Fahrverbote ohne Rechtsgrundlage ergangen sind. Der Staat darf die Strafen nicht deshalb „durchziehen“, weil der Betroffene auf die Rechtmäßigkeit der Vorschrift vertraut hat und kein Rechtsmittel eingelegt hat. Da gibt es doch tatsächlich eine Reihe von Bundesländern die für sich prüft, ob sie die Gelder behalten dürfen und ob sie auch die zu Unrecht verhängten Fahrverbote durchsetzen wollen. Wer nach der neuen Bußgeldverordnung ein Fahrverbot hinnehmen muss, sollte unverzüglich seinen Führerschein zurückverlangen, wenn er ihn schon abgegeben hat und Schadensersatz androhen, wenn der Staat die Sache einfach aussitzt.

Vorerst soll in den meisten Bundesländern alles beim Alten bleiben – wegen Formfehler, aber auch weil der neue Bußgeldkatalog überzogen scheint. Fahrverbot von einem Monat, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell ist, ist schon happig. Vor allem wird dies zur doppelten Strafe. Denn die meisten Fahrzeugnutzer benötigen ihr Auto und den Führerschein fast ausschließlich dazu, zur Arbeit zu kommen und zurück und den Wochenendeinkauf zu tätigen. Die Privatnutzung ist oftmals nur verschwindend gering. Offiziell geht die Rückkehr zu einem zum alten Bußgeldkatalog auf den Umstand zurück, dass in der neuen Gesetzesvorschrift eine gesetzliche Verweisung fehlt. Was aber auch auffällt: gerade die Linken und die Grünen politischen Kräfte wollen an der Regelung festhalten und wollen "Rasern" keinen Millimeter entgegenkommen. Aber was sind Raser?

Fast unbemerkt ist der neue Bußgeld-Katalog auf den Höhepunkt der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 21 km/h droht bereits Fahrverbot bei 26 km/h außerorts ebenfalls. Ist irgendwo eine 30er-Zone ausgewiesen und man meint (durch kurze Unaufmerksamkeit) es seien weiterhin innerorts 50 km/h erlaubt und fährt mit bspw. 55 km/h nichtsahnend durch die Straßen, ist der Führerschein weg. Mittlerweile haben die Städte und Gemeinden massiv aufgerüstet. Autofahrer blitzen und abkassieren ist nun noch attraktiver geworden. Schon dieser Schröpfvorgang ist eine Unverhältnismäßigkeit, das schnelle Fahrverbot ist eine massive Intoleranz.Der Verkehrsminister beäugt zwischenzeitlich die Gesetzesneuerung selbst als  überzogen und will es entschärfen. Das ist mal ein guter Ansatz.

Bereits ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein wegDer Staat schlägt unnötig zu. Schnell kommt es vor, dass irgendwo ein Schild steht 30 statt 50 oder 50 statt 70. Wer nicht sofort konsequent runterbremst, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Nun trifft es auch Temposünder, die die nicht nur auf der Bremse stehen. Auch die Bußgelder werden kräftig angehoben, sodass die Blitzer in den 30er-Zonen nun den Gemeinden richtig Geld bringen. Deutschland ist an vielen Stellen 'überreguliert'.

Es wird sich jetzt in vielen Fällen rentieren zu hinterfragen, warum eine Geschwindigkeitsbeschränkung von wem und auf welcher Rechtsgrundlage erlassen wurde. Übervorsichtige 30er-Zonen werden ab sofort zum Risikogebiet. Man kann nur jedem anraten, unverzüglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, weil der nächste Bußgeldbescheid kommt bestimmt und zwar in saftiger Höhe. Was früher "Pipifax" war, ist heute fast eine Straftat.