Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kfz in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Manns, der mit 2,09 Promille Fahrrad gefahren war.

Immer mehr Amtsgerichte lassen Beweisfotos aus einer elektronischen Verkehrsüberwachung nicht mehr als Beweismittel in Bußgeldverfahren zu. Das gelte sowohl für Fotos als auch für Beweisvideos. Für die Fertigung fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ist rechtswidrig, wenn das Gericht ein Augenblicksversagen ohne ausreichende Feststellungen verneint hat. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Die Richter erläuterten in ihrer Entscheidung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein sogenanntes Augenblicksversagen einem Fahrverbot grundsätzlich entgegenstehe.

Das Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten, das weiß jeder. Das gibt sogar einen Punkt. Das Handy-Verbot am Lenkrad gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 1/14) das Ausschalten des Motors an der roten Ampel spart nicht nur Benzin,

Von der Anordnung eines Fahrverbots kann in Einzelfällen abgesehen werden, wenn die Verhängung trotz der groben bzw. beharrlichen Pflichtverletzung unangemessen wäre. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Ein solcher Ausnahmefall könne z.B. bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder bei Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage gegeben sein.