Die Formfehler bei der neuen StVO und dem damit verbundenen Bußgeldkatalog führen dazu, dass viele Fahrverbote ohne Rechtsgrundlage ergangen sind. Der Staat darf die Strafen nicht deshalb „durchziehen“, weil der Betroffene auf die Rechtmäßigkeit der Vorschrift vertraut hat und kein Rechtsmittel eingelegt hat. Da gibt es doch tatsächlich eine Reihe von Bundesländern die für sich prüft, ob sie die Gelder behalten dürfen und ob sie auch die zu Unrecht verhängten Fahrverbote durchsetzen wollen. Wer nach der neuen Bußgeldverordnung ein Fahrverbot hinnehmen muss, sollte unverzüglich seinen Führerschein zurückverlangen, wenn er ihn schon abgegeben hat und Schadensersatz androhen, wenn der Staat die Sache einfach aussitzt.
Die Korrektur nennt man „Heilung“. Davon scheint Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann wenig zu halten. Der sucht den Fehler ganz einfach bei Andrea Scheuer und versucht die Fahrverbotsregeln mit aller Gewalt durchzusetzen. Solche Leute sind grundsätzlich falsch im Staat. Das ist nicht etwa Engagement, sondern blinde Ideologie.