Die typische Juristenantwort lautet: eindeutig Jein!
Befinde ich mich allein im Auto, muss ich während der Fahrt die Schutzmaske abziehen, weil die sonst eine verbotene Vermummung wäre, die die Identifizierung des Fahrzeuglenkers erschweren könnte. Befindet man sich mindestens zu zweit im Fahrzeug und stammen die Fahrgäste nicht aus dem gleichen Haushalt, sollte aus Sicherheitsgründen auch der Fahrzeuglenker während der Fahrt eine Maske tragen, wenn die Sitzflächen oder Sitzmulden innerhalb des geschlossenen Fahrzeuges im Mittel weniger als 2 Meter voneinander entfernt sind. Bei geöffneten Cabriolets dürften es wegen der Verwirbelung sogar mehr sein. Noch Fragen, Herr Wachtmeister?
Achtung: Die Sichtweise könnte je nach Bundesland oder Polizist unterschiedlich sein!
§ 23 StVO ist manchmal Auslegungssache. Der Absatz 4 lautet:
(4) 1Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. 2Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.