Das könnte in der Tat sein. Es streiten sich Gelehrte und nicht Gelehrte, ob in den verschiedenen Novellen der Straßenverkehrsordnung (StVO) wiederholt gegen das Zitiergebot verstoßen wurde. Die Folge könnte sein, dass Bußgeldbestimmungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen, die ohne korrekte Verweisung ergangen sind, schlicht nichtig sind. Die Folgen wären fatal.
Es müsste dann schnellstens ein neues Gesetz her. Die alten Gesetzesregelungen wären wegen Formfehlern ungültig. So sehen das nicht etwa findige Anwälte, sondern das Baden-Württembergische Justizresort. Dabei geht es vor allem um eine Verordnung aus dem Jahre 2013. Das Bundesverkehrsministerium hat sich dahin gehend geäußert, dass die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 nicht an einem Zitierfehler leiden würde. Das ist nun höchst streitig.
Bis diese Frage geklärt ist, wird unsererseits empfohlen gegen jeden Bußgeldbescheid, welcher im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ergangen ist, unbedingt innerhalb der üblichen Frist Einspruch einzulegen. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldern ist zu überlegen, ob man Nichtigkeitsfeststellung beantragt.
Der größte Feind fehlerhafter Gesetze ist: Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Das sollen aber die Obergerichte klären.