Entschädigungen bei Flugausfall (Flugannullierung) gibt es nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, sog. Flugastrechteverordnung.

„Häusliche Gewalt? So etwas passiert mir nie!“ Und wenn doch? Wenn es um häusliche Gewalt geht, besteht für das Opfer die besondere Schwierigkeit, keinen sicheren Rückzugsort mehr zu haben. Gleiches gilt in Fällen von Verfolgung, Belästigung und Nachstellung – kurz: Stalking.

Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die durch typisches Tierverhalten wie etwa das Beißen eines Hundes oder Austreten eines Pferdes verursacht werden. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle selbst dann, wenn das Tier die Schäden verursacht, während es sich in der Obhut einer anderen Person - etwa eines Tierarzts - befindet und der Halter damit keinerlei Möglichkeit hat, steuernd auf sein Tier einzuwirken.

Verzögert der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung entgegen Treu und Glauben, ist dem Geschädigten als Genugtuung ein deutlich erhöhtes Schmerzensgeld zuzusprechen.Dies schrieb das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg einem Versicherer ins Stammbuch.

Der für die Reinigung einer Tiefgarage zuständige Hausmeisterservice haftet nicht, wenn eine Nutzerin der Garage beim Anblick einer Spinne so erschrickt, dass sie stürzt und sich dabei verletzt. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, in dem die Richter die Klage einer Frau zurückwiesen.