Wer Waffenfotos postet, muss auch die Kosten für den daraufhin eingeleiteten Polizeieinsatz tragen
Ein 28-jähriger hat kurz vor Jahresende 2016 ein Foto mit zwei Handgranaten und einer Schusswaffe veröffentlich mit folgender Bildunterschrift: „Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet …“. Das rief die Polizei auf den Plan. Was folgte, war eine Hausdurchsuchung unter Einsatz von Spezialkräften. Kosten: mehr als € 11.000,00.
Recht so: Justizopfer Mollath fordert 2,1 Millionen Euro Schadenersatz
Gustel Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland. Wegen eines Fehlgutachtens wurden ihm Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestiert. Die Folge: Herr Mollath verbrachte mehr als sieben Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie. Für diese verlorene Zeit möchte er Verdienstausfall (€ 350.000,00) und Schmerzensgeld (€ 800.000,00).
Anwaltskostenerstattung vom Gegner
Die dem Mandanten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in Rechnung gestellte sogenannte „Geschäftsgebühr“ kann bei einer Klage, die den gleichen streitigen Sachverhalt betrifft, nunmehr vollständig als Schadenersatz eingefordert werden. Bisher wurde diese Geschäftsgebühr nur hälftig zum Ansatz gebracht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch entschieden, dass die bisherige Rechtsprechung das zugrundeliegende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) falsch angewandt hat.
Anspruch für Angehörige: Hinterbliebenengeld
Wer einen anderen schuldhaft verletzt, muss für dessen Arztkosten, Reha-Maßnahmen aufkommen und ein Schmerzensgeld bezahlen. Überlebt das Opfer nicht, ist der tödliche Ausgang in der Realität für den Schädiger oder dessen Versicherung oftmals „kostengünstiger“. Das wird jetzt wohl etwas anders. Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vorgelegt, der eine Erweiterung des § 844 BGB vorsieht.
Soft-Close-Automatik kann zu bösen Fingerverletzungen führen
Die Bild-Zeitung hat darüber berichtet, jetzt auch die Wirtschaftssendung Plusminus. Kordula S. aus NRW fehlt ein Stück vom Daumen. Der Schließmechanismus für die Autotür zwickte ihren Finger ab. Die Gutachter sah die Ursache in einem Spaltmaß und der Kraft des Motors als wesentliche Ursache. Nun verklagt sie BMW auf Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 €.
Identischer Vorgang, gleicher Hersteller, New York: der Geschädigte verklagt BMW auf mehr als 10 Millionen $.