Und das bis zu 30 Jahre lang nach dem Ereignis. Je mehr Zeit verstrichen ist, könnte allerdings schwieriger für die Beweislage werden. Oft stehen dann Zeugen oder äußere Beweismittel nicht mehr zur Verfügung.

Während der Hochphase von Corona hat häusliche Gewalt überproportional zugelegt. Beratungsstellen kommen zu dem Schluss: „Corona wirkte hier wie ein Brandbeschleuniger“.

Wenn Sie oder Bekannte Opfer von Gewalttaten (auch im familiären Umfeld) geworden sind, lassen Sie sich von einer gemeinnützigen Beratungsstelle oder von einem Anwalt, der speziell Opferrechte wahrnimmt, beraten.

Warten und hoffen, dass sich die Situation wieder beruhigt, wird oftmals enttäuscht. Hier gilt eine grundsätzliche Feststellung: „Wehret den Anfängen!“

In unserer Kanzlei sind Ansprechpartner für Opfer von Straftaten, die Rechtsanwälte Rafael Fischer und Oliver Hirt (Sekretariat: 07531/5956-10).

kann schnell einen Unfallschaden verursachen. Hierfür haftet der Hundehalter nicht nur haftungstechnisch. Er kann sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht haben bis hin zu einer Geldstrafe. Eine solche Strafe wird von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Ein durch eine Verengung der Abwasserleitung verursachte Rückstauschaden, der durch eine Rückstaueinrichtung hätte verhindert werden können, die aber fehlte, liegt jedenfalls dann außerhalb des Schutzbereiches einer verletzten Pflicht, wenn der Anlieger nach der einschlägigen Satzung zum Einbau einer solchen Sicherung verpflichtet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Konstanz: Im Februar 2023 ist ein 16-jähriger ohne Fahrerlaubnis, welcher wohl das Auto von seinem Vater geklaut hat, bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei gegen einen Baum geprallt.  Für seinen 19-jährigen Beifahrer hatte der Unfall fatale Folgen: Er wurde schwer verletzt und schwebte nach dem Unfall in Lebensgefahr.

Hintergrund der Verfolgungsjagd war, dass die beiden sich in ein Wettbüro begeben wollten. Auf dem Weg dorthin hielt eine Polizeistreife den Audi an, um ihn zu kontrollieren. Der Autofahrer hielt zunächst an, gab dann jedoch Vollgas und floh. Sodann wurde das Auto nach einer eingeleiteten Fahndung völlig zerstört entdeckt.

Die Ermittlungen ergaben, dass das KfZ von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Danach ist das Unfallfahrzeug gegen einen am Fahrbahnrand abgestellten Nissan geprallt. Dieser Aufprall war so stark, dass der Nissan mehrere Meter weit weggeschleudert wurde und umkippte. Im Zuge dieses Unfalls wurden der Fahrer und sein Beifahrer in dem Auto eingeklemmt und mussten aus dem Auto gerettet werden.

Hierbei stellt sich die Frage nach möglichen Ansprüchen des Beifahrers auf Schmerzensgeld gegen den Fahrer und gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Beifahrer wusste wohl nicht, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und erst 16 Jahre alt war.

Im August 2024 verhandelt das Landgercht Konstanz in dem Fall.

Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 EUR zugesprochen.

Der Kläger war im November 2015 mit seinem Hund, einer Bulldogge, im Bereich Weinheim spazieren. Der Hund des Klägers war angeleint. Die beklagte Hundehalterin wollte ihren Hund, einen Terrier, ebenfalls ausführen. Der Terrier sprang, als die Beklagte den Kofferraum öffnete, nicht angeleint aus dem Fahrzeug und lief auf den Kläger und dessen Hund zu. Im Verlauf des folgenden „Gemenges“ kam der Kläger zu Fall und wurde im Gesicht gebissen. Die Bisswunde des Klägers am Ohr musste genäht, die Wunde unterhalb des Auges ärztlich versorgt werden. Der freiberuflich tätige Kläger war fünf Tage arbeitsunfähig und hat eine Narbe davon getragen.