Fat Comedy loost gegen Oliver Pocher
Vielleicht hat Fat Comedy den Hype doch unterschätzt, als er im Frühjahr 2022 Oliver Pocher am Rande einer Boxveranstaltung vor den Augen der Besucher und der Kameras plötzlich eine Ohrfeige verpasste, nachdem er sich zuvor unschuldig an Pocher herangewanzt hatte. Strafrechtlich gilt sowas möglicherweise als hinterlistiger Überfall.
Was Fat Comedy bis heute nicht begriffen hat, dass er dafür eine Haftstrafe kassieren kann – auch ohne Bewährung. Zwar wird er zwischenzeitlich anwaltlich vertreten. Möglicherweise haben sich Mandant und Anwalt nicht richtig abgesprochen. Der äußerte nämlich, dass er seinem Mandanten im Nachhinein Leid täte und er würde sich um psychologische Behandlung begeben.
In der Praxis stichelt sein Mandant vielmehr weiter. Einmal hat er sich bei seinen Followern aus einer vermeintlichen Gefängniszelle gemeldet, was sich schnell als Fake herausstellte. Dann hat er die Männlichkeit von Oliver Pocher in Frage gestellt und er götzt sich daran, dass seine Aktion immernoch überall Thema ist. Fat Comedy versucht ganz offensichtlich über Oliver Pocher Bekanntheitsgrad zu erwerben.
Nach außenhin wirkt dies bestenfalls unglücklich. Wahrscheinlich sogar dumm. Die Anwälte von Oliver Pocher hatten zwischenzeitlich genau an dieser Stelle eingehakt und verlangten bestattliche Entschädigungssumme für Genugtuung (Schmerzensgeld). Laut BILD sollen es 100.000,00 € sein.
Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.
Sachverhalt:
Der Kläger ist Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs. Am 22. März 2020 erließ das beklagte Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus.
Der Kläger hat geltend gemacht, es sei verfassungsrechtlich geboten, ihn und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen zu entschädigen.
Wohnmobil-Besitzer haben einen Anspruch auf Entschädigung
Viele, um nicht zu sagen die meisten Wohnmobile sind mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Die Abgaswerte werden oftmals um das zehn-fache überschritten. Das betrifft insbesondere Wohnmobile des italienischen Fahrzeugherstellers Fiat. Betroffen sind vor allem Wohnmobile von Dethleffs und Pilot, die mit einem Fiat Ducato-Motor ausgerüstet sind. Man kann nur jedem Wohnmobil-Besitzer dringend anraten, jetzt eine Überprüfung vorzunehmen. Unsere Kanzlei führt auf Wunsch eine kostenlose Erstbewertung durch.
Wohnmobilen drohen Fahrverbote
Die Stickoxid-Werte beim VW California T5 und dem Fiat Ducato sind so extrem hoch, dass diesem Fahrzeug diesen Motoren bzw. Fahrzeugen demnächst Fahrverbote drohen. Neben einer Klage auf Rückabwicklung kann man einem Fahrverbot entgehen, wenn man das Wohnmobil nachrüsten lässt. Beim VW-T5-California-Wohnmobil sind das schnell mehr als 5.000,00 €. Beim Fiat Ducato betragen die Nachrüstkosten zurzeit etwa 6.500,00 €. Da die Umrüstung nicht gefördert wird, sollten Wohnmobil-Käufer, wenn sie das Wohnmobil nicht rückabwickeln wollen, zumindest die Nachrüstkosten beim Hersteller einfordern.
Die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer helfen dabei, wenn man nicht gleich das Wohnmobil ganz zurückgibt und im Gegenzug den Kaufpreis herausverlangt.
43 Jahre unschuldig im Gefängnis
In Missouri wurde Kevin Strickland nach über 43 Jahren Haft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er saß seitdem er 20 Jahre alt war im Gefängnis für einen angeblichen Dreifachmord, den er – wie sich später herausstellte – gar nicht begangen hatte. Der damalige Schuldspruch basierte allein auf der Aussage eines Augenzeugens. Konkret wurde Strickland vorgeworfen, er habe die Opfer zunächst gefesselt und dann durch tödliche Schüsse ermordet. Es gab nur eine Person, die überlebte: Die Zeugin, die Strickland belastete. Doch die Frau zog später ihre Aussage zurück, dass sie Strickland als einen der vier Täter identifizieren kann. Auch zwei tatsächliche Täter, die für den Dreifachmord verurteilt wurden, sagten aus, dass Kevin Strickland mit ihnen nicht gemeinsame Sache gemacht hat und benannten sogar andere Personen. Zudem hatte Strickland sogar ein Alibi. Trotz dieser Faktenlage wurde er dennoch von der Jury damals für schuldig befunden.
Nun wird er – im Alter von 62 Jahren – endlich für unschuldig erklärt und kommt frei.
Solche Fälle sind dem deutschen Rechtssystem leider auch nicht fremd. So gab es beispielsweise in Bayern einen Fall, in dem ein Ehemann von seiner damaligen Ehefrau wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt wurde. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass der Mann schuldig sei. Und nicht nur das, sie verfrachteten ihn aufgrund eines angeblich erkannten „paranoiden Gedankensystems“ in eine Psychiatrie. Der Mann musste daraufhin mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen, bis er endlich freikam.