Infoscore Forderungsmanagement GmbH erfindet „Überzahlungsgebühr“
Sie haben eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie sofort widersprechen. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen. Denn oftmals ist die Höhe der Inkassokosten nicht angemessen.
Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso. Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Leider sind in der Branche unseriöse Methoden weit verbreitet. Viele Inkassofirmen wollen mit dubiosen Dienstleistungen Kasse machen. Sie drohen mit Mahnbescheiden oder Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher oder einer Lohn- und Gehaltspfändung, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen!
Wie gehe ich als Gläubiger mit der "Corona-Ausrede" um?
Wir ziehen unsere Mandantschaft seit Jahren Forderungen ein. Kaum hatte das Corona Virus den Weg in die allgemeine Nachrichten gefunden, erhielten wir schon die ersten Aussetzungsanträge auf Ratenzahlungen "wegen dem Corona Virus". Die meisten Schuldner konnten zwar nicht sagen, warum sie nicht zahlen könnten und waren selbst auch nicht erkrankt (manche gaben vor, erkrankt zu sein). Da war klar: die "Corona-Ausrede" war geboren. Wir prüfen daher von Beginn an die angebliche Betroffenheit und verlangen zumindest die Beantwortung nachfolgender Fragen:
Freigrenzen bei der Lohnpfändung
Eine Lohn- und Gehaltspfändung greift in der Regel an der Quelle des Schuldners ab. Wenn das geschieht, muss dem Arbeitnehmer wenigstens ein Existenzminimum bleiben, damit er noch seinen notwendigsten Verpflichtungen nachkommen kann. Nicht selten löst eine Gehaltspfändung auch sozialen Druck auf den Schuldner aus, weil er sich zum einen bei seinem Chef offenbaren muss, zum anderen das verfügbare Einkommen unvorbereitet zusammenschmilzt.
Die sogenannte Pfändungsfreigrenze in Deutschland für den unpfändbaren Grundbetrag liegt derzeit bei € 1.074,00. Ist der Schuldner unterhaltspflichtig, steigt der Betrag für die erste Person, für die er unterhaltspflichtig ist, um € 404,00 an, für jede weitere Person, nochmals um je € 225,00.
Die bösen Briefe des Herrn Nedela von der Creditreform Freiburg
Herr Uwe Nedela hat eine Mutter, die 98 Jahre alt ist, wie die Badische Zeitung berichtet hat. Herr Nedela arbeitet bei der Creditreform in Freiburg. Dort versendet er manchmal auch Briefe an alte Leute. In einem Schreiben an den 81-jährigen Rudolf F. teilte er mit:
„Nun werden wir nach erfolgter Titulierung eine Kontopfändung einleiten, sollten Sie nicht innerhalb von 5 Tagen … an uns zahlen.“
Bei konkreter Nachfrage teilte der Sachbearbeiter Nedela mit, dass das Schreiben korrekterweise angeben würde, dass die Einleitung der Kontopfändung erst nach erfolgreicher Titulierung erfolge, die aber bislang noch gar nicht veranlasst wurde. Die meisten dürften diese Formulierung anders verstehen, nämlich, dass eine Kontopfändung unmittelbat bevorsteht.
Inkasso-Check bei zweifelhaften Inkassoforderungen
Wir kämpfen schon lange gegen unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassogesellschaften a. Weil viele dieser Eintreiber mit eindringlicher, zum Teil bedrohlich wirkenden Formulierungen die Adressaten verunsichern, wurde zwischenzeitlich ein neuer online-Service der Verbraucherzentralen eingerichtet, die vom Bundesministerium gefördert wird. Wer nicht weiß, wie er sich weiter verhalten soll, kann ab sofort https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start anklicken und sich durch das angebotene Menü führen lassen. Wenn die Sache „faul“ ist, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden. Mir wären in der Regel nicht nur die Forderung als solches ab, wir rügen in der Regel auch die Art und Weise der „Bedrängnis“.
Aktuell lassen wir indirekt das Geschäftsgebaren der Creditreform Reutlingen Degner KG überprüfen, die in ihren Forderungskonten einmal Inkasso-Kosten berechnet, dann an einen „befreundeten“ Anwalt abgibt und der die gleichen Gebühren nochmals ansetzt. Daneben werden angebliche Auskunftskosten geltend gemacht. Auf Nachfrage wurden die Auskunftskosten bislang nicht nachgewiesen. In dem Zusammenhang wird auch die Formulierung im nachfolgendem Anwaltsschreiben geprüft, der bzgl. einer höchststreitigen Forderung folgendes ankündigt: