Die typische Juristenantwort lautet: eindeutig Jein!

Befinde ich mich allein im Auto, muss ich während der Fahrt die Schutzmaske abziehen, weil die sonst eine verbotene Vermummung wäre, die die Identifizierung des Fahrzeuglenkers erschweren könnte. Befindet man sich mindestens zu zweit im Fahrzeug und stammen die Fahrgäste nicht aus dem gleichen Haushalt, sollte aus Sicherheitsgründen auch der Fahrzeuglenker während der Fahrt eine Maske tragen, wenn die Sitzflächen oder Sitzmulden innerhalb des geschlossenen Fahrzeuges im Mittel weniger als 2 Meter voneinander entfernt sind. Bei geöffneten Cabriolets dürften es wegen der Verwirbelung sogar mehr sein. Noch Fragen, Herr Wachtmeister?

 

Achtung: Die Sichtweise könnte je nach Bundesland oder Polizist unterschiedlich sein! 

 

Update auf weather.com - Verlautbarungen durch die Polizei:

Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität. Wenn die Polizei aber Anhaltspunkte dafür habe, dass die Verdeckung des Gesichts bewusst genutzt wird, um Ordnungswidrigkeiten zu begehen, könne sie dennoch ein Bußgeld verhängen. Grundsätzlich dürfen Autofahrer ihr Gesicht nicht so sehr verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

 

Die Polizei in Baden-Württemberg geht einen anderen Weg: "Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind", heißt es dort. Fahrer könnten dann trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden. Sei der maskierte Fahrer nicht erkennbar, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, ihn zu ermitteln.