Das Landgericht Wien hatte die Klage eines Deutschen, der sich im Skiort Ischgl mit dem Virus Covid-19 infiziert hatte, den österreichischen Staat auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie entgangenen Verdienst verklagt. Das Landgericht Wien hat den Kläger vergangenes Jahr geradezu abblitzen lassen. Wir berichteten hierüber am 02.12.2021. Das Landgericht Wien argumentierte damit, dass das Pandemiegesetz in Österreich nur die allgemeine Volksgesundheit schützen würde, nicht aber konkrete Personen.

Für diese Aussage kassierte das LG Wien nun vom Oberlandesgericht Wien im Berufungsverfahren eine kräftige Ohrfeige. Das OLG geht von einer rechtswidrigen und schuldhaft erfolgten Fehlinformation an die Touristen aus, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das Verfahren wurde durch das OLG an die I. Instanz zurückverwiesen und ließ auch eine Anfechtung vor dem obersten Gerichtshof zu, dass es sich hier um grundsätzliche Rechtsfragen handele.

Ischgl-Opfer dürfen sich nun Hoffnungen machen. Wer Ansprüche sichern will, sollte beachten, dass sein Anspruch am Ende nicht verjährt. Möchte jemand seinen Fall prüfen lassen, sind Ansprechpartner in unserer Kanzlei RA Fischer und RA Hirt unter 07531/5956-12.

 

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