Die Entscheidung über das Durchführen von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind, kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert.

 

In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschiedenen Fall übten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht über ein 2018 geborenes Kind aus. Die Mutter wollte das Kind gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen. Der Vater war damit nicht einverstanden und verlangte eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter hat daraufhin vor dem Familiengericht beantragt, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Diesem Antrag hat das Familiengericht stattgegeben.

Immer mehr Gerichte legen fest, dass ein Elternteil bei einem gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie von der Festlegung abweichen kann. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld, selbst wenn sich beispielsweise die Mutter irrtümlich zu einem solchen Schritt berechtigt gefühlt habe. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat zwischenzeitlich eine solche Entscheidung getroffen, die viele als Grundsatzurteil sehen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind nach wie vor auf dem Vormarsch. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland auf mittlerweile weit über 2 Millionen mehr als verdoppelt. Über die rechtlichen Konsequenzen dieser ehemals als „wilde Ehe“ bezeichneten Lebensform besteht allerdings weithin Unwissenheit.

Wir meinen damit nicht die Kinder, die aufgrund Homeoffice und Lockdown gegen Jahresende auf die Welt kommen, sondern die Kinder, die schon geboren wurden. Das sind Babys von Leihmüttern, die aufgrund der Grenzschließungen nicht von ihren genetischen Eltern abgeholt werden können. In der Ukraine ist das Leihmutter-Modell erlaubt. Die Kinder, die in den letzten Wochen geboren wurden, können nicht im Bällebad abgeholt werden, sondern in diversen Hotels in der Ukraine. Die FAZ meldet, dass es am Ende um die 1000 Kinder sein könnten, die wegen Corona die ersten Wochen ohne Eltern (in der Regel französische Paare) aufwachsen müssten.

Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein.