Patchwork-Familie: Umgangsrecht des Stiefelternteils
Die „Patchwork-Familie“ ist der dritthäufigste Familientyp nach der „Kernfamilie“ und den Alleinerziehenden. „Patchwork“ bedeutet „Flick-“ oder „Stückwerk“ und ist ein passender Begriff, wenn man sich den Familientyp genauer ansieht: Zwei Erwachsene leben mit Kindern aus einer früheren Beziehung zusammen: Ein Mann und eine Frau, zwei Männer, zwei Frauen, Kinder aus einer vorangegangenen Ehe, Kinder aus verschiedenen vorangegangen Beziehungen. Dies kann rechtliche Probleme mit sich bringen.
Ehescheidung: Verzicht auf das Trennungsjahr bei Kind von einem anderen Mann
Der Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, kann eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigen.
Im Unterhaltsrecht wird der Mindestunterhalt von Kindern angepasst
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen.
Durch eine Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden.
"Fremdgehen" kann Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirken
Die einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft führt auch dann zur Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt, wenn die Hinwendung zu einem neuen Partner sogleich gegenüber dem anderen Ehegatten offenbart wird. Mit dieser Begründung verweigerte das Kammergericht (KG) einer Ehefrau den eingeklagten Trennungsunterhalt.
Kuckuckskinder sind häufiger als gedacht
Nach Untersuchungen und Studien der letzten Jahre sind mindestens zwei Prozent aller Väter nicht die biologischen Väter, wissen es aber nicht. Hegt der "Ernährer" einen Verdacht liegt er überdurchschnittlich richtig, in Russland zu 15 Prozent, in USA und Schweden sogar zu 50 Prozent, in Deutschland im Schnitt immerhin noch zu 17 Prozent. Aber auch diese Zahlen dürften untertrieben sein. Nicht bekannt ist, wie hoch die tatsächliche Dunkelziffer ist.
(Quelle: Axel Mayer, Zweifelhafte Vaterschaft, Kuckuckskinder häufiger als gedacht in Handelsblatt vom 07.01.2010)