„Im Kittchen ist kein Zimmer frei“ war ein erfolgreicher Komödienspielfilm aus dem Jahre 1959 mit Jean Gabin. Der genannte Schauspieler hat in einer Rolle als Clochard versucht, mit allen Mitteln ins Gefängnis zu kommen, um dort die kalten Wintermonate zu verbringen.

 

Würde anhand des Titels ein zweiter Teil gedreht werden, wäre Handlungsort diesmal Deutschland, genauer gesagt Baden-Württemberg.

 

Nach Angaben des Landesjustizministeriums werden im Südwesten Deutschlands immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt, weil sie keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen.

Zwischenzeitlich hat ein weiterer Jurist Strafanzeige gegen Christine Lambrecht erstattet wegen des Anfangsverdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung anderer Dienstpflichten im Zusammenhang mit einem Hubschrauberflug in Begleitung ihres 21-jährigen Sohnes und anschließendem Urlaub auf Sylt.

 

Wir hatten die Verteidigungsministerin schon Anfang April angezeigt wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung im Sinne des § 323 c StGB, weil zugesagte Waffenlieferungen zum Teil bis heute nicht erfüllt sind und deswegen in der Ukraine laufend Menschen zusätzlich unnötig sterben müssen. Die Staatsanwaltschaft Berlin tut sich schwer damit. Die Staatsanwaltschaft möchte in der Sache nicht ermitteln mit dem Argument: § 323 c StGB umfasst keine strafrechtlich sanktionierte Solidarpflicht der Bundesregierung bzw. ihrer Mitglieder für Staaten, die an kriegerischen Auseinandersetzungen im Ausland beteiligt sind. Es sei lediglich eine politische Entscheidung, die abhängig von vorhandenen Möglichkeiten und in Abstimmung mit anderen, der EU und der NATO angehörenden Staaten letztlich durch die Bundesregierung getroffen wurde. Der Regierung der Ministerin stünde deshalb ein weit reichender Gestaltungsspielraum zu.

Wohl eher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte Ende April 2022 über die Gefangenenvergütung. Die Tendenz geht dahingehend, dass ein Mindestlohn im Gefängnis keine Grundlage hat. Die Arbeiterstrafgefangenen in der JVA dient vor allem der Resozialisierung und nicht dem beruflichen Einkommen. In der JVA ist ohnehin schon alles anders: "Kost und Logis" sind frei (ob man arbeitet oder nicht). Selbst wenn die bisherige Vergütung von oftmals knapp 2,00 € vielleicht etwas erhöht wird, wird der Mindestlohn dabei nicht herausschauen. Etwas anderes wäre vielleicht dann denkbar, wenn die Vergütung ganz und gar der Schadenswidergutmachung und Schadensregulierung dient. Dann hätte die Arbeit tatsächlich Mehrwert.

§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) fordert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer ein Tier grob misshandelt und ihm unnötige Qualen hinzufügt, es aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier qualen erleidet auf ein anderes Tier hetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer auch nur fahrlässig im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, auf andere Weise längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand aussetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.

 

Tierquälereien kommen in Deutschland regelmäßig und vielfach vor. Dass deswegen irgendjemand inhaftiert ist, ist hier nicht bekannt.

Niemals erfolgte die Beweissicherung von vermuteten Kriegsverbrechen schneller, exakter und beweisfester als bei den Gräueltaten in der Ukraine (insbesondere in der Kleinstadt Butscha). Die einzige Steigerung wäre noch, dass die Beweisaufnahme live stattfindet, im Moment des Kriegsverbrechens. Die Weltöffentlichkeit ist da nah dran. Die ukrainische Regierung hat zu den Kriegsverbrechern zwischenzeitlich auch schon die Namenslisten geliefert. Wer eines Kriegsverbrechens verdächtig ist, kann überall auf der Welt verhaftet und rechtsstaatlich abgeurteilt werden. Das gilt vom „kleinen“ Soldaten bis hin zu Wladimir Putin. Das ist auch der Grund, weshalb Verantwortungsträger in Russland künftig kaum noch ihr Land verlassen können. Völkerrechtler beschwichtigen oft noch und weisen darauf hin, wie schwer die Nachweise sind und so weiter. Das ist oftmals Quatsch! In Anbetracht der dezidierten Beweisaufnahme, sind die Beweise in fast jedem Gerichtsverfahren ausreichend verwertbar. Das Problem der Verantwortlichen ist viel mehr, sie haben ein Milošević -Problem. Irgendwann könnten sie ausgeliefert werden. Nach dem Slobodan Milošević am 05. Oktober 2000 aufgrund von Massendemonstrationen als jugoslawischer Staatspräsident zurückgetreten war, wurde er auf Betreiben des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Đinđić im Jahre 2001 verhaftet und an das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ausgeliefert. 2008 wurde der bosnisch-serbische Politiker Radovan Karadžić verhaftet und 2019 als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt.