Internationaler Haftbefehjl: Lwowa-Belowa verschätzt ihre Situation
Vergangene Woche ist nicht nur gegen Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassen worden, sondern auch gegen Marija Lwowa-Belowa, die in Russland von Putins Gnaden offiziell den Titel „Kommissarin für Kinderrechte“ trägt. In einem medienwirksamen Interview mit Putin vor wenigen Wochen räumte Sie sogar ein, dass sie selbst ein Kind aus Mariupol adoptiert habe. Lwowa-Belowa ist allerdings bekannt, dass die Verschleppung von Zivilpersonen nach internationalem Recht verboten ist, erst recht die Verschleppung von Kindern (auch noch ohne Eltern). Lwowa-Belowa scheint das egal zu sein, sie reagiert öffentlich auf den Haftbefehl eher arrogant abwertend. Wenn sich mal da die Kommissarin nicht täuscht. Wladimir Putin wird künftig sicherlich jede Auslandsberührung mit der internationalen Staatengemeinschaft meiden. So, wie er bei seinem Frontbesuch aussah, verzichtete er auch auf notwendige Operationen oder medizinische Behandlungen im Ausland.
Jetzt doch: Internationaler Haftbefehl gegen Wladimir Putin
Schon zu Beginn des Ukraine-Krieges haben wir auf diese Möglichkeit hingewiesen. Wenn der Internationale Strafgerichtshof jetzt einen Haftbefehl erlässt, scheinen die Beweismittel für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Putin persönlich ausreichend zusammengetragen sein. Nach dem Haftbefehl geht es konkret um die rechtswidrige Deportation von Kindern aus den besetzten Gebieten nach Russland. Der Haftbefehl erging auch gegen die Kinderrechtsbeauftragte von Putin, eine Maria Alexejewna Lwowa-Belowa. Letztere hat nach anderen Fernsehberichten selbst ein Kind adoptiert.
Dem Quälbauer von Hefenhofen (Schweiz) drohen mehrere Jahre Haft
Man ist schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt im Zusammenhang mit Tierquälerei Anträge auf eine Haftstrafe stellt. Aber hier geht es wohl nicht anders. Über Jahre hinweg spielte der Pferde- und Viehbauer aus Hefenhofen im Kanton Thurgau nach Presseberichten den Tieren übelst mit. Belegt sind die Vorwürfe mit grausamen Bildern von verendeten Tieren. Die Anklage der Staatsanwaltschaft verlangt für den Ulrich Kesselring eine Freiheitsstrafe von über sechs Jahren. Der Prozess hat am 01.03.2023 vor dem Strafgericht in Arbon begonnen. Angeklagt sind neben der Tierquälerei auch Übergriffe gegen seine Kritiker und Medien. Die Tageszeitung Blick berichtet zudem, dass Kesselring mit zwei weiteren angeklagten Metzgern „deformierte Schweine“, die unter schlechten Bedingungen gemästet wurden, unzulässig in den Fleischhandel gegeben habe, die am Ende bei den Konsumenten auf dem Teller lagen. Mit anderen Worten: auch die Behörden haben von Anfang bids Ende versagt.
Im Gefängnis sind keine Zimmer mehr frei als Folge von Platz- und Personalmangel
Die Gefängnisse, Psychiatrien und Entziehungsanstalten in Deutschland sind überbelegt. Dies führt dazu, dass es immer mehr Entlassungen aus der Haft gibt und dies sogar bei schwerwiegenden Straftaten.
So ist beispielsweise ein Clan-Mitglied in Berlin vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Der Mann wurde Ende 2021 nach einem Geldtransporterüberfall zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er sollte nach einer bestimmten Haftzeit in ein Krankenhaus in den Maßregelvollzug kommen, was jedoch an den fehlenden Kapazitäten des Krankenhauses scheiterte, wonach der Mann Anfang Februar 2023, also bereits rund anderthalb Jahre später, dann aus der Haft entlassen werden musste. Der Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach verfiele die Reststrafe des Verurteilten zwar nicht. Medienberichten zufolge habe der Mann Deutschland allerdings bereits verlassen, womit es unwahrscheinlich ist, dass dieser wieder verhaftet wird.
Weiterhin dauern die Strafverfahren zu lang, was an einem Richtermangel liegt. In den letzten fünf Jahren kamen deswegen mehr als 300 Verdächtige, zuletzt 2022 bundesweit mindestens 73 Menschen, aus der U-Haft frei.
Andrea Tandler bleibt in Haft
Das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung läuft. Es besteht Fluchtgefahr, hat das Landgericht München I festgestellt. Auch wenn sie nur in die Schweiz flüchten wollte, so die Vermutung, werden Steuerstraftaten in der Schweiz eben nicht verfolgt.
Wegen der „Maskenabzocke“ selbst scheint Frau Tandler bislang wohl nicht belangt worden zu sein. Andrea Tandler und ihr Lebenspartner sollen durch Masken-Geschäfte an die öffentliche Hand Provisionen kassiert haben von über 14 Millionen Euro. Die Produkte waren sämtlich überteuert (8,90 Euro je FFP2-Maske, was schon damals völlig überteuert gewesen sein dürfte). Der Preis errechnet sich ganz einfach. Im Preis enthalten ist die „Provisionsspanne“ für das Vermittlerpaar. Hier wurde der Staat ganz bewusst abgezockt. Das ist ein Ansatz für Ermittlungen nach § 266 StGB.